Der Anwalt und Corona-Ausschuss-Gründer Reiner Fuellmich sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Ihm wird unter anderem vorgeworfen wird, 700.000 Euro veruntreut zu haben, die ihm in Form von zwei Darlehen – mit Beträgen über 500.000 und 200.000 Euro und stammend vom Corona-Ausschuss – zugeflossen sind. Er hält sich nach wie vor für unschuldig, wie er im Interview mit Transition News, veröffentlicht am 9. November, vortrug.
Das Ganze sei ein «Schauprozess», so der 66-Jährige. Dahinter steckten die drei Anwälte Justus Hoffmann, Marcel Templin und Antonia Fischer, die vom Verfassungsschutz «unterwandert wurden» und dann «selbst zu V-Leuten geworden sind». Ziel sei es, ihn «aus dem Verkehr zu ziehen». Und: «Der Anklagevorwurf ist eine Fata Morgana und würde zusammenbrechen, wenn Viviane Fischer gehört würde.»
Transition News hat Viviane Fischer dazu befragt:
Transition News: Reiner Fuellmich sagt, das Gericht habe einfach einen neuen Vorwurf kreiert, der da laute, in Wahrheit habe es eine Vereinbarung zwischen dir und ihm gegeben mit dem Inhalt, dass die Darlehensverträge nur als Scheingeschäft abgeschlossen worden seien. Stimmt es, dass es eine solche Vereinbarung zwischen dir und Reiner Fuellmich gab, oder ist das nicht korrekt?
Viviane Fischer: Das war kein neuer Vorwurf, das stand von an Anfang an im Raum. Das «Darlehen» war nur der «offizielle» Behaltensgrund. Das habe ich so immer kommuniziert, auch bei meiner Vernehmung im Frühjahr 2024. Privatdarlehen war nie Thema. Das Geld sollte als rasches liquides Mittel für den Fall der unberechtigten Kontopfändung von uns vorgehalten werden. Das war ja, was Reiner Fuellmich selbst vorgeschlagen hatte. Dieses Ziel kann mit einem Privatdarlehen, auf das man erst nach einem Jahr zugreifen kann oder das von einem Hausverkauf abhängig ist, gar nicht erreicht werden.
Also, schon aus der Natur der Sache heraus konnte es sich bei dem, was wir vereinbart hatten, nur um eine «Liquiditätsreserve» handeln. Es gibt auch Mails von Reiner Fuellmich, in denen er selbst von «treuhänderischer Verwahrung» spricht. Eine treuhänderische Verwahrung kann kein Privatdarlehen sein. Wir haben kein Halten auf einem Festgeldkonto vereinbart, die Mittel mussten aber liquide vorgehalten werden.
Wenn man aber den Einlassungen von Nicole Wolf folgt, die den Prozess gegen Reiner Fuellmich begleitet hat, widerprichst du dir hier (siehe hier ab Minute 2:30). Sie ist überzeugt: «Dass die Darlehensverträge zweifelsfrei nichtig sein sollen, weil eine Liquiditätsreserve einvernehmlich zwischen Viviane Fischer und Reiner Fuellmich vereinbart worden wäre, halte ich, und davon lasse ich nicht ab, für Unsinn. Aus dem Verfahren habe ich für diese Unterstellung berechtigte Zweifel erlangt. Mein Hauptargument ist die Zeugenaussage von Viviane Fischer selbst, welche am 5. März 2024 klar und deutlich sagte, es habe eine unterschiedliche Auslegung der Sicherung gegeben, und weiter, dass Fuellmich stets von Festgeld oder Wertspeicher gesprochen und dass sie diese Entnahmen stets als Liquiditätsreserve verstanden hat.»
Das Geld war liquide vorzuhalten, das entsprach dem Sinn und Zweck des «Notgroschens», wie von Reiner Fuellmich selbst vorgeschlagen. Wenn man für den Notfall Geld im sofortigen Zugriff haben will, muss es als Festgeld oder anderweitig liquide vorhanden sein. Der Zugriff kann dann nicht vom Verkauf eines – möglicherweise gar nicht kurzfristig verkaufbaren – Hauses abhängen. Mir gegenüber hat Reiner Fuellmich bis Sommer 2022 NIE von Wertspeicher gesprochen. In der Message vom 7. Juli 2022 steht etwas davon, er habe in echte «Weitspringer» investiert, was angeblich ein Diktatfehler sein und «Wertspeicher» heißen sollte. Da taucht das Wort nach meiner Erinnerung zum ersten Mal auf.
Im Entwurf des Jahresabschlusses von 2020, erstellt Ende 2021, steht hinsichtlich des Teilbetrages von 200.000 Euro – der, ohne mein Wissen, gar nicht an Reiner Fuellmich, sondern an seine Frau ausgezahlt wurde – «Umbuchung auf Verwahrkonto» und «Kassenbestand Targobank». Ich habe vor Gericht gesagt, dass es theoretisch denkbar wäre, dass wir einen geheimen Dissens gehabt hätten. Davon ist meines Erachtens aber nicht auszugehen, weil das ja seinem eigenen Vorschlag widersprochen hätte, einen sofort greifbaren Notgroschen zu bilden. Und wenn Reiner von einem Darlehen zur freien Verwendung ausgegangen wäre, warum spricht er dann selbst von «treuhänderischer Verwahrung» und fügt hinzu, «etwas anderes stand nie im Raum»?
Es heißt, du hättest den Begriff «Liquiditätsreserve» erst später eingeführt. Von wem und wann wurde er eingeführt?
Dieser Begriff Liquiditätsreserve bildet korrekt ab, worum es ging, es haben ihn außer mir unter anderem auch Reiner Fuellmich und Martin Schwab benutzt.
Von wem und wann wurde der Begriff aber eingeführt?
[Keine Antwort von Viviane Fischer.]
Wenn es sich um Treuhandverträge gehandelt hat, warum habt ihr sie denn nicht als solche abgeschlossen?
Weil die Tatsache, dass die Gelder weiter im Sofortzugriff des Ausschusses stehen sollten, bei einem möglichen behördlichen Zugriff nicht erkennbar sein sollte. Wir wollten uns – so Reiner Fuellmichs Idee – gegenüber der Behörde auf ein angeblich bestehendes Darlehen berufen und damit die Rückzahlung hinauszögern können.
Es heißt, auch du hättest die 100.000 Euro deines Darlehens nicht liquide aufbewahrt, sondern wie ein Darlehen behandelt und entsprechend privat praktisch vollständig verbraucht. Stimmt das?
Das stimmt nicht. Ich hatte stets in entsprechender Höhe liquide Mittel im Zugriff, und zwar in Form von Festgeld, Wertpapierdepot, Münzen etc. Zudem war die Rückführung durch ein familiäres Wertpapierdepot abgesichert. Ich habe in der Zeit auch viel für den Ausschuss ausgelegt.
Wärst du in der Lage gewesen, die 100.000 Euro aus liquiden Mitteln bzw. mittels Liquiditätsreserve zurückzuzahlen?
Ja, so war es. Dem Gericht habe ich die entsprechenden Informationen übermittelt.
Heißt das, dass du dem Gericht entsprechende Belege vorgelegt hast? Wenn ja, welcher Art sind diese Belege?
[Keine Antwort von Viviane Fischer.]
Es heißt, du hättest behauptet, dein Partner hätte für dich die Mittel jederzeit zurückführen können oder wollen, doch dass dies nicht stimmen würde. Was sagst du dazu?
Korrekt ist, dass das familiäre Wertpapierdepot die ganze Zeit zur Rückführung hätte genutzt werden können, ich es aber nicht in Anspruch nehmen musste.
Auch heißt es, dein Anwalt Holger Willanzheimer habe die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft beantragt und erwirkt. Begründung: Es habe sich um einen Darlehensvertrag gehandelt. Und das Darlehen sei zurückgeführt worden. Folglich sei die Verfolgung von dir eingestellt worden, eben weil es ein Darlehensvertrag gewesen sei. Bei Reiner hingegen wird der Darlehensvertrag negiert. Wie passt das zusammen?
Das Verfahren wurde meines Erachtens nicht eingestellt, weil es ein Darlehensvertrag war, sondern weil das Geld abredegemäß zurückgeführt wurde und weil die entsprechende Liquidität die ganze Zeit vorhanden war.
Offenbar gibt es ein Schreiben des Staatsanwaltes Simon Philipp John, in dem er auf Nachfrage Antonia Fischer mitteilt, dass die Ermittlungen gegen dich eingestellt worden seien, weil es ja ein Darlehensvertrag gewesen sei. Er schreibt explizit von «Darlehensvaluta». Und auch dein Anwalt Willanzheimer schreibt von einem «Darlehensvertrag» (siehe Screenshots unten).
Schreiben des Staatsanwaltes John an Antonia Fischer, in dem er den Begriff «Darlehensvaluta» verwendet
Schreiben von Viviane Fischers Anwalt Holger Willanzheimer an Staatsanwalt John, in dem er den Begriff «Darlehensvertrag» verwendet
Bei genauerem Lesen fällt auf, dass der Staatsanwalt John nicht nur von «Darlehensvaluta», sondern auch von Liquiditätsreserve spricht. Sollte das Dokument authentisch sein, so lässt sich daraus nichts für die von Reiner Fuellmich verfolgte Verteidigungsstrategie «ein Privatdarlehen aus Spendenmitteln ist nicht strafbar» herleiten.
Laut Reiner basiert dieser aus seiner Sicht «neue Anklagevorwurf» auf nichts als einer «Fata Morgana», denn du hättest «auf Befragen des Vorsitzenden unter anderem selbst erklärt», dass du «angeblich zwar davon ausgegangen» seist, dass ihr «beide das per Darlehensvertrag entnommene Geld als Liquiditätsreserve halten» würdet, «dass darüber aber nie ausdrücklich gesprochen worden sei». Stimmt das?
Doch, darüber wurde gesprochen. Das Darlehen war nur der «offizielle» Behaltensgrund. Wie gesagt, Reiner spricht in diversen Mails selbst von «treuhänderischer Verwahrung», und er merkt in einer Mail sogar an: «Etwas anderes stand nie im Raum.» Worüber wir nicht gesprochen haben, ist, wie das Geld genau liquide gehalten werden musste, ob als Festgeldkonto oder als Wertpapierdepot oder in Goldmünzen oder sonstwie.
Selbstverständlich sollte es aber nur schnell zu liquidieren, sofort abrufbar sein. Eine «Investition» von Geldern in den Scheidungsvergleich mit der Ex, ohne dass man ein Wertpapierdepot hat oder andere liquide Mittel, aus denen sofort zurückgeführt werden kann, geht halt nicht. Und genau das Risiko, das Reiner mit dem Ausgeben des Geldes eingegangen ist, hat sich dann später ja auch realisiert – er konnte nicht zurückzahlen.
Auch Fuellmichs einstiger Kanzleikollege Tobias Weissenborn hat vor Gericht bestätigt, dass du Kenntnis davon gehabt hättest, dass Reiner das Geld in seiner Immobilie geparkt bzw. wie ein Darlehen behandelt hatte. Dies würden, wie es heißt, auch die E-Mail-Verkehre bestätigen. Weissenborn soll dich demnach sogar in einer Mail gefragt haben, ob du auch deine «Darlehen in einer Immobilie parken» würdest.
Ich habe diese Kenntnis nicht gehabt, es gibt hierzu keine E-Mails – und die von Tobias Weissenborn geschilderte, angebliche Telefonkonversation mit mir hat tatsächlich nicht stattgefunden. Sollte Weissenborn gewusst haben, dass Reiner Fuellmich ein Darlehen zur privaten Verwendung «gezogen» hatte und er dies auch von mir vermuten musste, so wundert mich, dass er eine solche Auszahlung von seinem Rechtsanwaltsanderkonto überhaupt vorgenommen hat.
Laut Reiner «wurde auch der Abschluss von Darlehensverträgen durch die weitere Beweisaufnahme bestätigt. Im Übrigen enthalten auch ergänzende Unterlagen oder etwa die vom Gericht herangezogenen Chat-Verläufe keinerlei Hinweise in die Richtung, dass die Darlehensverträge lediglich zum Schein abgeschlossen wurden, um dahinterstehende Treuhandverträge zu verschleiern».
Natürlich gibt es die Darlehensverträge als vordergründige Abrede. Rest siehe oben.
Was genau meinst du damit, dass es «die Darlehensverträge als vordergründige Abrede gibt»? Bedeutet das, dass es korrekt ist, dass der Abschluss von Darlehensverträgen auch durch die weitere Beweisaufnahme bestätigt wurde und dass auch ergänzende Unterlagen oder etwa die vom Gericht herangezogenen Chat-Verläufe keinerlei Hinweise in die Richtung enthalten, dass die Darlehensverträge lediglich zum Schein abgeschlossen wurden, um dahinterstehende Treuhandverträge zu verschleiern?
Ich meine damit, dass es die Darlehensverträge als Scheingeschäft gab. Es gibt diverse schriftliche Aussagen von Reiner, dass es sich um eine «treuhänderische Verwahrung» gehandelt habe, und es gibt auch die Darstellung im Jahresabschluss «Umbuchung auf Verwahrkonto».
Laut Reiner «wurde der Abschluss von Darlehensverträgen darüber hinaus im Rahmen der Beweisaufnahme durch die Zeugenaussagen von Tobias Weissenborn, Cathrin Behn, Martin Schwab und Roger Bittel sowie die weiteren Zeugenaussagen aus dem privaten Umfeld und von dem ehemaligen Buchhalter des Ausschusses bestätigt». Kannst du das bestätigen?
Der Abschluss von formal korrekten «Darlehensverträgen» ist doch völlig unstreitig, zwischen uns gemeint war aber etwas anderes. Es war ein Scheingeschäft gem. § 117 BGB. Ich hätte auch niemals ein echtes Privatdarlehen gewährt oder selbst genommen.
Wird diese Aussage von dir aber nicht dadurch konterkariert, dass auch du das Darlehen wie ein Darlehen behandelt und verbraucht und die Rückzahlung Häppchenweise aus zusammengesammelten Erlösen und der Vorkasse aus deinem von Reiner, wie er sagt, nie autorisierten Buch getätigt hast?
Der ursprünglich geplante Teil des Buches ist von Reiner Fuellmich selbst überarbeitet worden. Er hat dafür Bilder zur Verfügung gestellt und mir dann sogar von sich aus vertraglich alle Rechte übertragen. Ich durfte das Buch laut Vertrag auch mit anderen Werken verbinden, was ich mit dem Nachtrag getan habe. Reiner Fuellmich hat mich wegen keiner Passage in dem Buch gerichtlich in Anspruch genommen – und ich wüsste auch nicht, warum er dies hätte tun sollen. Er kommt in dem ursprünglichen Buch sehr gut weg. Der Nachtrag schildert die Dinge, wie sie sich zugetragen haben.
Es war meine freie Entscheidung, woraus ich die Liquiditätsreserve zurückführen wollte. Ich hätte dies aus dem familiären Wertpapierdepot tun können oder aus Erlösen aus dem Buch oder aus einem Festgeld oder aus Teilen von allem. Warum hat Reiner liquide Quellen nicht genutzt, die ihm zur Verfügung standen? Aus dem Verkauf seines Hauses hat er ja circa 170.000 Euro erhalten, diese hat er aber auch nicht zurückgeführt. Auch aus anderen Immobilien, die er nach eigenem Bekunden verkauft haben will, hat er nichts zurückgeführt.
Du sollst dich bei einem Mediationstreffen am 17. August 2022 mit Martin Schwab dahingehend geäußert haben, dass du 70.000 Euro zurückgezahlt hättest und diese Darlehensrückzahlung von den Buchvorauszahlungen und der Zuwendung von Sylvia Große-Broermannn stammen. Die restlichen 30.000 sollst du dann in Ratenzahlungen «abgestottert» haben. Und wenn dem so ist, dann kann hier ja eigentlich nicht von einer «Liquiditätsreserve», die stets verfügbar sein sollte, die Rede sein. Davon wusste offenkundig auch der Staatsanwalt John, der die Zahlungsverkehre ja kennt. Bekommst du dann nicht eine Art «Freifahrtschein» bei identischer Falllage?
Ich habe mich überhaupt nicht dazu geäußert, woraus konkret ich die Liquiditätsreserve zurückgezahlt habe, weder gegenüber Martin Schwab noch sonst wem gegenüber. Ich habe auch keinen Teilbetrag in «Raten abgestottert». Ich habe die Liquiditätsreserve in zwei dicken Blöcken zurückgezahlt, einmal 70.000 Euro Mitte August 2022 und dann 30.000 Euro Mitte Oktober 2022, dem jeweiligen Liquiditätsbedarf des Ausschusses entsprechend.
Ich weiß nicht, wo hier das Problem ist. Ich hatte von Reiner Fuellmich zunächst nur 50.000 Euro abgerufen und nicht gleich die ganzen 700.000, obwohl ich dies hätte tun können. Ich habe meine Liquiditätsreserve in Selbstabruf zurückgeführt. Ich hätte mich auch zurücklehnen können und sagen: «Ach, warten mir mal ab, ob jemand von mir das Geld abruft und notfalls lass ich mich auch erstmal verklagen.» Alle Beteiligten können froh sein, dass ich das Geld, wie vereinbart, zurückgezahlt habe, sodass der Ausschuss überhaupt weitermachen konnte. Warum hat Reiner Fuellmich nicht zumindest 50.000 Euro zurückgeführt? Warum hat er keine Sicherheit gestellt? Die Situation ist nicht vergleichbar und daher kann man auch keinen «Freifahrtschein bei identischer Falllage» feststellen.
Reiner sagt des Weiteren: «Am Vermögensschaden oder an einer bloßen Vermögensgefährdung der (nicht existenten) Gesellschaft fehlte es schon deshalb, da mit dem Abschluss der Darlehensverträge ein Rückzahlungsanspruch sowohl formell als auch materiell erworben wurde, welcher auch rechtlich durchsetzbar gewesen wäre. Ausreichendes Immobilienvermögen, um die Rückzahlung der Darlehenssummen zu gewährleisten, war bei mir zu jedem Zeitpunkt vorhanden. Und ich wäre in jedem Fall durch den Verkauf dieser Immobilie fähig und in der Lage gewesen, diese zurückzugewähren. Dies hatte ich in zahlreichen Mediationsgesprächen und weiteren öffentlichen Statements und Interviews aus der Zeit Sommer/Herbst 2022 auch immer wieder bestätigt.» Kannst du das bestätigen?
Natürlich ist ein Vermögensschaden eingetreten. Wir haben das Geld nicht. Reiner sollte das Geld immer parat haben, das war die Abrede. Was haben wir von einem Rückzahlungsanspruch, den wir noch einklagen müssen? Das ist doch absurd. Da hole ich mir bei der Bank einen Kredit und die sagt, danke, jetzt habe ich einen Rückzahlungsanspruch gegen Dich, den ich, wenn Du trotzdem nicht zahlst, einklagen darf. Das ist ein toller Vermögenswert! Der Anspruch gegen Reiner wird unter Umständen ins Leere gehen, weil Reiner ja inzwischen insolvent ist.
Wen meinst du, wenn du konstatierst «wir haben das Geld nicht»? Sind das du und die drei oder zwei oder eine/r der Hafenanwälte?
Ich kann es gerne konkretisieren: Das Geld steht weiterhin nicht für die Aufklärungsarbeit zur Verfügung. Das Geld gehört niemandem privat, genau so war es vereinbart und genauso ist es kommuniziert worden. Es ist aber der Aufklärungsarbeit zuzuführen.
Aber wen meinst du denn, wenn du konstatierst «wir haben das Geld nicht»?
[Keine Antwort von Viviane Fischer.]
Und sprichst du da als Gesellschafterin oder als Teil eines Teams gegen Reiner?
Als Gesellschafterin in Verantwortung für die Gelder der Spender. Ich habe persönlich überhaupt nichts gegen Reiner Fuellmich, ich habe ihn auch nicht angezeigt.
Das Geld ist ja offenbar bei Marcel Templin, der es sich, so Reiner Fuellmich, auf deliktischem Wege angeeignet habe. Doch Reiner Fuellmichs Forderung daraus gegen Templin wurde schon an die Vorschalt-UG abgetreten, aber weder Justus Hoffman noch Antonia Fischer noch du machen Anstalten, sich die «Kohle» zu holen. Warum nicht?
Reiner Fuellmich hat nur Ansprüche aus Delikt abgetreten, soweit ich informiert bin. Ich denke, diese Abtretung geht ins Leere, weil Marcel Templin eine formellrechtliche Position möglicherweise legal genutzt haben könnte. Ich vermute, dass Reiner Fuellmich aber einen Anspruch aus Bereicherungsrecht haben dürfte, weil Marcel Templin etwas genommen hat, was er zwar nehmen konnte, aber nicht behalten durfte. Reiner Fuellmich hätte daher «Ansprüche aus allen denkbaren Rechtsgründen» abtreten müssen, wenn er da ein ernsthaftes Angebot hätte machen wollen. Auch kann man sich abgetretene «Kohle nicht einfach holen». Eine solche Abtretung wäre ja kein Titel, mit dem man einfach einen Gerichtsvollzieher losschicken könnte.
Marcel Templin, der sich bislang ja völlig wegduckt, würde sicher sagen, da besteht kein Anspruch. Und dann müsste man ihn verklagen. Doch das wird dadurch erschwert, dass man ja gar nicht weiß, welche Einwände Marcel Templin einer Inspruchnahme gegebenenfalls entgegenhalten könnte. Reiner Fuellmich hat sein Grundstück Anfang 2021 selbst wertaushöhlend belastet, indem er eine schon existierende Grundschuld über 650.000 Euro an Marcel Templin von der Bank hat abtreten lassen. Marcel Templin konnte sich die Grundschuld ab diesem Zeitpunkt jederzeit eintragen lassen, was er im Herbst 2022 dann auch getan hat.
Angeblich soll Reiner Fuellmich da keine Beschränkung auf die Summe in Höhe von 600.000 Euro vorgenommen haben, die er sich von Marcel Templin aus den Sammelklagengeldern ausgeliehen hatte. Daher war Marcel Templin als Grundschuldgläubiger formal berechtigt, sich auch noch die Grundschuldzinsen, und zwar 15 Prozent pro Jahr mal vier Jahre, zu holen – plus eine Nebenleistung von 20 Prozent. Das ergibt dann insgesamt die 1.158.000 Euro, die Marcel Templin bekommen hat.
Wenn Reiner nicht wollte, dass Marcel Templin sich dieses Geld holt, dann hätte er dem Notar die Auszahlung gerichtlich untersagen müssen. Interessanterweise ist der Notar ein alter Studienfreund von ihm.
Dem wird entgegengehalten, dass Templin zum Zeitpunkt der Eintragung der Templin-Grundschuld kaum noch Mandate aus der «Class Action» hatte, also aus der Sammelklage, weshalb Templins Restanspruch sehr viel niedriger war. Kannst du dem zustimmen?
Ich habe keinen Einblick in die Thematik der Sammelklage, ich bin daran nicht beteiligt. Wenn das stimmt, warum hat Reiner Fuellmich Marcel Templin dann nicht verklagt oder dem Notar die Auszahlung an Marcel Templin gerichtlich untersagen lassen? Reiner Fuellmich hat Marcel Templin verklagt, an ihn alles Geld aus der Sammelklage herauszugeben. Doch dies ist ein unzulässiger Antrag, weil er zu unbestimmt ist. Die Klage ist vom Gericht daher auch abgewiesen worden. Warum stellt ein erfahrener Anwalt wie Reiner Fuellmich gemeinsam mit dem ihn vertretenden Rechtsanwalt Tobias Weissenborn einen Antrag, der wegen Unzulässigkeit abgewiesen wird?
Über das Konto von Reiners Ehefrau sind 200.000 Euro vom Ausschuss geflossen und dann von beiden privat verwendet worden. Sie hat für 800.000 Euro die Ranch verkauft. Warum hat sie die 200.000 Euro noch nicht an den Ausschuss zurückgezahlt oder dies zumindest angeboten? Mit dem Rückzahlungswillen scheint es nicht so weit her zu sein.
Dem wird entgegnet: Warum sollte er noch den letzten Rest abgeben, nachdem er so «abgezogen» worden ist und schon mehr an die Hafenanwälte und Gesellschafter verloren hatte, als denen zusteht.
Diese Äußerung ist sehr, sehr interessant. Was bedeutet das? Wo und wie ist Reiner Fuellmich von den Hafenanwälten abgezogen worden und hat an diese Geld verloren? Was steht den Hafenanwälten zu? In Bezug auf welches Geld – aus der Sammelklage oder beim Ausschuss? Warum steht irgendwem etwas an Geldern aus der Sammelklage zu? Ich dachte, das seien Mandantengelder, die vorgehalten werden, bis es zur Sammelklage kommt? Welche «geheimen» Absprachen gibt es zwischen den Hafenanwälten und Reiner Fuellmich?
Nach uns zugegangenen Informationen sind die 700.000 Euro aus dem Verkaufserlös bereits lange verfügbar. Und demnach bezweifelt das Gericht den Rückzahlungswillen von Reiner Fuellmich auch nicht – sieht ihn nur als relevant für die Strafzumessung an. So schrieb das Gericht zur Frage der Rückzahlungsfähigkeit und -Willigkeit:
Ich persönlich habe Schwierigkeiten, einen Rückzahlungswillen zu erkennen, wenn jemand 170.000 Euro aus einem Hausverkauf erhält, bei dem das Haus angeblich als Sicherheit einer Schuld gedient hat, und das Geld dann nicht zur Begleichung seiner Schuld nutzt. Auch wundert mich, dass Reiner Fuellmich nicht darauf hinwirkt, dass seine Frau nicht die 200.000 Euro, die über ihr Konto geflossen sind, zur teilweisen Rückführung der 700.000 Euro nutzt. Mich wundert auch, dass Reiner Fuellmich Marcel Templin nicht auf Rückzahlung verklagt, sondern es einfach so laufen lässt. Womit er auch riskiert, dass das Geld zum Bespiel in einer Privatinsolvenz von Marcel Templin untergehen könnte.
Das Gericht sagt sinngemäß: Da wir die (= Reiner Fuellmichs) Darlehensverträge negieren, ein Treuhandverhältnis annehmen, ist der Tatbestand mit Überweisung auf die Privatkonten bereits erfüllt – was dann ja eigentlich, wie gesagt, auch für dich gelten müsste … Der «Schaden» entstehe schon im Moment der Verschiebung der Mittel – ohne Ansehen der Frage, ob diese zurückgeführt werden können und sollen … Es hängt, wenn man dem folgt, entscheidend an deiner Aussage – im Zusammenspiel mit den Hafenanwälten –, dass Reiner Fuellmich in Haft sitzt. Denn ohne deine Aussage hat das Gericht offenbar nichts in der Hand. Es heißt in diesem Zusammenhang: Wärest du bei der Wahrheit geblieben – Darlehensverträge, Mittel privat verwendet, Rückzahlungspflicht und -willen gegeben –, wäre Reiner Fuellmich nicht im Gefängnis.
Ich weiß nicht, warum das Gericht zur Einschätzung gelangen sollte, dass ein Privatdarlehen aus Spendengeldern nicht strafbar sein sollte. Gibt es derartige Entscheidungen? Wenn ja, welche? Ich bin bei der Wahrheit geblieben. Das Geld war bei uns nur verwahrt, und genau so hat es Reiner Fuellmich ja ausweislich seiner Statements in den Mails auch gesehen.
Reiner Fuellmich sagt auch, dass «die Rückzahlung der Darlehen schließlich durch die Intervention des Berliner Rechtsanwaltes Marcel Templin verhindert wurde». Siehst du das auch so?
Nun, Reiner hat das Risiko dieser «Intervention» selbst gesetzt und diese auch nicht verhindert. Er hat, da kann ich mich nur wiederholen, Marcel Templin in den vergangenen zwei Jahren auch nicht auf Rückzahlung verklagt. Warum aber nicht? Was mich zudem wundert, ist, dass Marcel Templin nicht offenlegt, warum er sich für berechtigt hält, das Geld zu behalten. Er hat ja seine formalrechtliche Position als Grundschuldgläubiger (aus)genutzt. Behalten darf er das Geld aber langfristig nur, wenn er echt einen Anspruch darauf hat, also Honorarforderungen gegen Reiner oder was auch immer.
Entweder hat er einen solchen Anspruch, und dann könnte er ja ganz einfach sagen: «Reiner, Du konntest nie an den Ausschuss aus dem Hauserlös etwas zurückzahlen, weil ich ja zu Recht 1.158.000 Euro bekommen habe, weil ich für Dich für viele Hunderttausende von Euro gearbeitet habe.» Marcel Templin hat Reiner angezeigt und wollte ja offenbar, dass er bestraft wird. Warum «zerstört» er dann Reiner Fuellmichs Story von der Rückzahlungsfähigkeit nicht, wenn es denn nur eine Story sein sollte?
Wenn Marcel Templin aber in echt gar keinen Anspruch auf das Geld hat, dann erstaunt mich maßlos, dass er vor den Augen der Staatsanwaltschaft seelenruhig auf dem Geld sitzt, sich von Reiner als Anwalt öffentlich «Betrüger» nennen lässt und brutalerweise Reiner Fuellmichs Haft verlängert oder Strafe intensiviert, indem er ihm das Geld ohne Grund vorenthält. Zudem schädigt er den Ausschuss, der mit dem Geld nicht arbeiten kann. Da stimmt irgendwas nicht, egal wie man es dreht und wendet.
Könnte dies nicht mit dem Vorwurf, den Reiner Fuellmich im Interview mit Transition News macht, erklärt werden, Justus Hoffmann, Marcel Templin und Antonia Fischer seien vom Verfassungsschutz «unterwandert» worden und dann «selbst zu V-Leuten geworden». Ziel sei es, ihn «aus dem Verkehr zu ziehen»?
[Keine Antwort von Viviane Fischer.]
In diesem Zusammenhang heißt es, dass es nie um eine Mittelrückführung in die Gesellschaft gegangen sei, sondern immer nur darum, Reiner Fuellmich festzusetzen. So soll die «Hafenanwältin» Antonia Fischer vor Gericht gesagt haben: «Wir wollten keine wirkliche Einigung, wir wollten dich in den Knast bringen»:
Die in dem Screenshot erwähnt 125. Corona-Ausschuss-Sitzung finden Sie hier
Antonia Fischer hat nach meiner Erinnerung gesagt, dass sie Reiner Fuellmich nur vorgegaukelt hätte, sich auf eine von ihm vorgeschlagene Lösung einlassen zu wollen. Diese Lösung war aber meines Erachtens völlig inakzeptabel. So hatte Reiner Fuellmich vorgeschlagen, dass er alles erlangte Geld behalten dürfe, Justus Hoffmann und Antonia Fischer das Gold bekämen – also in ihren Zugriff als Mehrheitsgesellschafter bekämen –, und ich sollte ganz leer ausgehen und keine Gelder für die Aufklärungsarbeit zur Verfügung erhalten. Da Antonia Fischer Reiner Fuellmich mit angezeigt hat, ist zu vermuten, dass sie ihn, sollte sein Verhalten als strafrechtlich relevant einzustufen sein, auch im Gefängnis sehen wollen.
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