Seit Ende Februar ist eine haarsträubende Zensur und Manipulation der Medien zu beobachten. In Grossbritannien etwa gibt es seit dem Beginn des Ukraine-Konflikts viele Diskussionen über die Auswirkungen des Gesetzes zur Online-Sicherheit der Regierung auf die Zensur.
Wie das Medienportal Daily Sceptic berichtet, zensiert die britische Regierung schon längst Internetseiten im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung. Die Zensurmassnahmen gingen bislang so weit, dass Ende April die Website von RT (Russia Today) und die RT-Konten in den sozialen Medien gesperrt wurden. In Österreich drohen seit dem 14. April Personen, die Medieninhalte russischer Plattformen wie RT und Sputnik verbreiten, Geldstrafen von bis zu 50’000 Euro. Österreich hat am 13. April auf Betreiben der EU das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz geändert (wir berichteten).
Ganz gleich, wie man zu RT, der Ukraine oder Russland stehe, sollte die Art und Weise der Zensur uns alle beunruhigen, so der Daily Sceptic. Das Medienportal verweist darauf, dass sich die britische Aussenministerin Liz Truss am 27. April für härtere Russland-Sanktionen ausgesprochen hat; diese sind am 29. April in Kraft getreten. Die Befugnis dazu wurde durch das Gesetz für Sanktionen und gegen Geldwäsche aus dem Jahr 2018 legitimiert.
«Diese neuen Vorschriften zwingen unsere Internetanbieter, Websites zu sperren, die von bestimmten Personen betrieben werden.»
Die Namen dieser Personen tauchen auf der mit Russland-Sanktionen betitelten Liste des Aussenministeriums auf. Dies sollte man sich einen Moment lang auf der Zunge zergehen lassen: Der Aussenminister setzt bestimmte Personen auf eine Liste. Demzufolge sind die Internetunternehmen gesetzlich verpflichtet, die Websites und Konten dieser Personen in den sozialen Medien zu sperren. Laut Daily Sceptic ist es gravierend, dass nicht das Parlament die Befugnis dazu erteilt habe, sondern ein Staatssekretär via Sanktionsverordnung.
Das Beunruhigende daran: Das Gesetz für Sanktionen und gegen Geldwäsche enthält zig Gründe, die eine derartige Zensur rechtfertigen. Zu diesen Gründen gehören: «der Schutz der Interessen der nationalen Sicherheit», «die Förderung der aussenpolitischen Ziele der Regierung», «die Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts», «die Förderung der Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung» und die «Einhaltung einer UN-Verpflichtung».