Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er ist beauftragt, in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Leistungsansprüche von rund 74 Millionen Versicherten und die Vergütung der Leistungserbringer rechtsverbindlich zu entscheiden. In einem Beschluss, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist, spricht der G-BA hinsichtlich der experimentellen Covid-Injektionen nach wie vor von «Schutzimpfungen».
Screenshot: Beschluss G-BA
Dies, obwohl längst bekannt ist, dass die «Impfstoffe» weder eine Infektion mit dem Virus noch dessen Übertragung verhindern. Auch über Impfschäden ist ausgiebig berichtet worden in den vergangenen Jahren. Selbst Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach musste schon zugeben, dass «Menschen an der Impfung» verstorben sind.
Obendrein wird in dem Papier «die [Covid]-Standardimpfung – zum Erreichen der Basisimmunität» für alle Personen ab 18 Jahren und sogar für gesunde Schwangere empfohlen.
Screenshot: Beschluss G-BA
Diese Schutzimpfungs-Richtlinie regelt auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen von Versicherten auf Schutzimpfungen.
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