Das Fürstentum Liechtenstein hat eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Betriebe jener Branchen zu gewähren, die «aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Corona-Pandemie längerfristig besonders stark betroffen sind». Die zusätzliche Härtefallregelung ist Teil des sogenannten Massnahmepakets 3.0.
Als besonders betroffen gelten demnach vor allem Unternehmen der Gastronomie, des Caterings und der Hotellerie sowie der Event- und Reisebranche, aber auch Betriebe aus der Weinbaubranche, Getränkehändler und Fitnessbetriebe mit einer festen Einrichtung.
Die Regierung hat hierzu nun die entsprechende Richtlinie für den sogenannten Härtefall-Zuschuss verabschiedet. Diese regelt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Unterstützung und das Verfahren im Einzelnen.
Die Richtlinie ist seit dem 7. Dezember auf der Homepage des Amtes für Volkswirtschaft abrufbar. Ziel der Unterstützungsmassnahme sei der Erhalt von Arbeitsplätzen und wichtiger Infrastrukturen im Inland, heisst es in der Begründung. Die erhaltenen Gelder sollen die Aufrechterhaltung des Betriebes ermöglichen.