Liebe Leserin, lieber Leser
«Das Coronavirus hat in der Schweiz wieder zu einer deutlichen Übersterblichkeit geführt. Doch so still die Opfer sterben, so ruhig bleibt es um die Toten in der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit.» Diese Zeilen musste man in der NZZ von Mitte November lesen. Dass es keine Übersterblichkeit gab, haben wir von der Corona-Transition Redaktion anhand offizieller Zahlen bereits mehrfach berichtet.
Doch ein stilles Sterben findet tatsächlich statt. Aber es betrifft nicht ältere Menschen mit Vorerkrankungen, sondern junge Menschen, die ihr Leben eigentlich noch vor sich hätten.
Denn die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Suizidversuchen ist dramatisch gestiegen. Michael Kaess, Direktor der Uniklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bern, hat gemäss eigenen Angaben doppelt so viele Patienten in seinem Notfallzentrum, wie Plätze zur Verfügung stehen.
Jugendliche seien mit der Situation zu Hause und in der Schule völlig überfordert: «Wir sehen eine starke Zunahme ganz schwerer Krisen, also schwerer Suizidversuche aus unterschiedlichen Gründen – und sehr viele psychotische Erstmanifestationen mit Realitätsverlust. Wir wissen, dass ein grundlegendes Klima des Stresses und der Verunsicherung solche Erkrankungen mit auslösen kann», erklärte Kaess gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF.
Dies stellt auch die Dachorganisation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) unter ihren Mitgliedern fest: Die Nachfrage nach psychologischer Therapie hat seit dem Sommer um 46 Prozent zugenommen. Über 70 Prozent mussten wegen mangelnder Kapazitäten bereits Patienten abweisen.
Ein mir bekannter Psychologe erzählte kürzlich von einem jungen Mädchen, das sich auf tragische Weise das Leben genommen hat. Grund: Kein Platz in der Notfallpsychiatrie.
In Japan starben alleine im Monat Oktober mehr Menschen an Suizid als im ganzen Jahr durch COVID-19. In Südkorea stieg die Suizidrate gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent.
Die Zahl der Suizide in der Schweiz bleibt unbekannt. Denn hierzulande werden sie seit 2017 nicht mehr veröffentlicht. Man kann sie also nur erahnen. Aber mehr als in Vorjahren werden es sicher sein.
Bekannt ist allerdings: Der Bundesrat und alle zuständigen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene haben bisher nie den Nachweis erbracht, dass all die einschränkenden Massnahmen medizinisch begründbar und verhältnismässig sind. Das ist – nach dem Urteil vieler Juristen – eine klare Sorgfaltspflichtsverletzung.
Allein die PCR-Testerei reicht für die Begründung von solch drastischen Einschränkungen mit weitreichenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen bei Weitem nicht. Und schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass ein hochkarätiges und internationales Forscherkonsortium den von Prof. Drosten mitentwickelten Corona-PCR-Test nun als wissenschaftlich unbrauchbar bemängelt (wir berichteten). Denn alles steht und fällt mit den «Fallzahlen» – und diese mit dem PCR-Test.
Wenn eine Todesursache im kausalen Zusammenhang mit behördlich erlassenen Zwangsmassnahmen steht, stellt sich für Juristen die Frage nach dem Tatbestand der fahrlässigen Tötung. Denn ein wesentliches Tatbestandsmerkmal ist die Tötung als Folge einer Sorgfaltspflichtsverletzung.
Es grüsst Sie aus der Corona-Transition Redaktion
Stephan Seiler