Liebe Leserinnen und Leser,
Deutschland schliddert endgültig ins verfassungsmässige Abseits, denn die Kanzlerin der Bundesrepublik hat es gestern verpasst, die geltenden Beherbergungsverbote durch ein Machtwort zu beenden. Und so wird Angela Merkel, einst in der FDJ für Agitation und Propaganda zuständig, in die Geschichte eingehen: Als Kanzlerin, die es am Grundgesetz vorbei schaffte, Inlandsreisen mit Übernachtungen unmöglich zu machen.
Die Frage stellt sich daher: Was können Sie dagegen tun?
Aus meiner persönlichen Sicht – und ich bin kein Jurist – haben Sie nur eine Chance: Verklagen Sie das Bundesland, das Ihnen die Übernachtung verweigert. Nutzen Sie dazu die Möglichkeiten der Einstweiligen Verfügung und des Eilantrags. Und falls Sie verlieren, wovon angesichts der Abhängigkeit der Justiz auszugehen ist, ziehen Sie vor das Bundesverfassungsgericht.
Zweifelsohne werden Sie auch dort scheitern, was aber strategisch sinnvoll ist – denn dann, und nur dann, können Sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
Dummerweise steht der womöglich über Umwege und wundersame Zufälle am Ende ebenfalls unter «Muttis», also Merkels, Fuchtel.
Was Sie jedoch nicht weiter beunruhigen darf. Denn aus jedem gescheiterten Kläger, aus jeder enttäuschten Klägerin, erwachsen am Ende jene Menschen heran, vor denen die politischen Machteliten letztendlich zittern: Effiziente Revoluzzer.
In diesem Sinne: Bleiben Sie kämpferisch!
Herzlich Ihr
Vlad Georgescu
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