Liebe Leserinnen und Leser
Morgen Mittwoch laufen die am 16. März erlassenen Notverordnungen formell aus. Und niemand wird Notiz davon nehmen. Warum?
Zum Einen braucht es das Notrecht nicht mehr, obwohl es der Bundesrat verlängern will und National- und Ständerat dem Covid-19-Gesetz bereits zugestimmt haben. Rund 80 Prozent des Gesetzes betreffen nicht dringliche Finanzierungsleistugen, die das Parlament ohne weiteres selbst entscheiden könnte.
Das Notrecht braucht es auch nicht, weil die wesentlichen Massnahmen wie Maskenpflicht, Quarantäne und Isolation jetzt aufgrund von Art. 6 des Epidemiengesetzes «besondere Lage» durchgesetzt werden. Aber weil man sich an die Massnahmen schon so sehr gewöhnt hat, nimmt sich niemand die Mühe zu lesen, was in diesem Gesetz genau steht.
Eine besondere Lage liege vor, heisst es dort, wenn «die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen» und «eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr» bestehe.
Aber Hand aufs Herz, bzw. Blick auf die Statistik: Es gibt keine übertragbare Krankheit mehr, die von den ordentlichen Vollzugsorganen nicht bekämpft werden könnte. Und es besteht auch keine «erhöhte Ansteckungsgefahr».
Die Pandemiemanager behaupten zwar, das Coronavirus breite sich aus. Aber das ist eine geschickte Schummelei mit zwei Tricks:
- PCR-Test: Er kann gar keine krankmachenden Viren feststellen, sondern nur ein winziges Bruchstück (ca. 1 % der RNA), das auch noch Monate nach dem Verschwinden des Virus feststellbar ist. Dieses Bruchstück kann keine Krankheiten auslösen.
- Verbogene Begriffe: Menschen mit einem positiven PCR-Test sind keine «laborbestätigten Infektionen» und schon gar nicht «diagnostizierte Fälle», wie Marcel Salathé, Professor für digitale Epidemiologie und Mitglied der Covid-19 Task Force behauptet. Was ein positiver Test (drei Viertel dürften falsch positiv sein) sagt: Der Mensch hatte höchstwahrscheinlich einmal Kontakt mit Sars-Cov-2. Eine Diagnose ist erst mit einem Virusnachweis möglich, heisst es in einem Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit.
Aber die falschen Begriffe werden geglaubt, weil sie ständig wiederholt werden und der Widerspruch unterdrückt wird. Und so lebt die Mehrheit der Bevölkerung und der Politik in einer Corona-Blase, in der nichts mehr hinterfragt wird.
Darum werden wir die kurze notrechtsfreie Zeit ab morgen 06.00 Uhr weder wahrnehmen, geschweige denn feiern. Gegen Mittag wird der Nationalrat ohnehin die Differenzen der vom Ständerat verabschiedeten Änderungen beraten. Übernimmt er sie, könnte das Gesetz theoretisch sofort in Kraft treten und der Bundesrat bekäme (fast), was er wollte: einen nahtlosen Übergang von den Notverordnungen zum dringlichen Bundesgesetz.
Natürlich gibt es ein paar unbeirrbare Helvetier, die diese Geschichte nicht einfach so hinnehmen wollen. Erwähnen möchte ich die bald tausend Verfassungsfreunde, die das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz angekündigt haben. Hier kann man sich anmelden, wenn man noch eine dreistellige Mitgliedschaftsnummer möchte.
Mehr als 20’000 Menschen wollen das Referendum bereits unterstützen. Das ist erfreulich. Aber noch nicht genug, wenn am 6. Oktober die Sammlung der 50’000 Unterschriften beginnt. Wenn Sie den Unterschriftenbogen sofort bekommen oder die Kampagne sonstwie unterstützen wollen, können Sie sich hier eintragen.
Nach den paar notrechtsfreien Stunden und Tagen geht die Arbeit also unverzüglich weiter. Ein Grund mehr, den sonnigen 16. September besonders zu geniessen.
Mit herzlichen Grüssen
Christoph Pfluger, Herausgeber Corona Transition