Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten,
die Ruhe zu bewahren. Und wenn du im Unrecht bist,
kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Mahatma Gandhi
Liebe Leserinnen und Leser
Im Juli 2020 reichte die Bürgerbewegung «WirKlagenAn» mit über 400 Klägerinnen und Klägern eine Sammeleingabe gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Juristisch gut begründet und geschrieben von Rechtsanwalt Gerald Brei. Am letzten Donnerstag sei der Antrag vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden, berichtete Brei im Interview mit Daniel Stricker. Das BAG sei auf den Antrag zu Recht nicht eingetreten, so die Begründung des obersten Verwaltungsgerichts.
Im Mai 2021 reichten die beiden Ärzte Dr. med. Andreas Heisler und Dr. med. Rainer Schregel eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF ein. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ebenso nicht an Hand genommen. Die öffentliche Hetze gegen die Ärzte in der Sendung sei nicht verleumderisch gewesen, heisst es in der Begründung. Dr. Heisler kann seinen Beruf als Arzt hingegen noch immer nicht ausüben.
Eine um unsere Demokratie besorgte Spitex-Mitarbeiterin, alleinerziehend und inzwischen gekündigt (weil sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen darf), wird hingegen von der Berner Staatsanwaltschaft sehr wohl an Hand genommen. Sie wurde von dieser vor Gericht gezogen und dort freigesprochen, doch die eiserne Staatsjustiz legt nun Berufung ein. Grund der Anklage: «Sie meditierte im Mai 2020 auf dem Bundesplatz.»
Da mir für solche Un-rechtsprechung schlicht die Worte fehlen, lasse ich den amerikanischen Schriftsteller und Philosophen Henry David Thoreau aus seinem Werk «Die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat» sprechen:
«Könnte es nicht eine Regierung geben, in der nicht die Mehrheit über Falsch und Richtig befindet, sondern das Gewissen? […] Muss der Bürger auch nur einen Augenblick, auch nur ein wenig, sein Gewissen dem Gesetzgeber überlassen? Wozu hat denn jeder Mensch ein Gewissen? Ich finde, wir sollten erst Menschen sein – und danach Untertanen.»
In diesem Sinne, bleiben Sie Mensch
Herzliche Grüsse, Stephan Seiler
HINWEISE
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Welche Konsequenzen hat das Abstimmungsresultat? Ihre Meinung ist gefragt.
60 : 40 für das Covid-19-Gesetz. Ist dies ein Erfolg oder eine Niederlage? Und welche Konsequenzen soll das nun haben? Sollen weitere Referenden lanciert werden? Braucht es eine Neuausrichtung? Was geschieht mit unserer Bewegung, wenn Corona im Sommer langsam aus dem Bewusstsein verschwindet? In welche Richtung zieht das individuelle Engagement?
Dies sind Fragen, die sich nach der Abstimmung stellen und zu denen wir gerne Ihre Ansichten publizieren möchten. Schreiben Sie uns bitte Ihre Eindrücke und Einsichten an [email protected] (Betreff: «Abstimmung»)

Nach dem Referendum ist vor dem Referendum! Unterschreiben Sie das Referendum gegen die neu hinzugefügten Artikel des Covid-19-Gesetzes. Die Zeit drängt, die Frist läuft nur noch bis zum 8. Juli!