Liebe Leserinnen und Leser
Das Covid-19-Gesetz ist ein relativ kurzes Gesetz mit 13 Artikeln, die im wesentlichen die Kompetenzen, die sich der Bundesrat während der «ausserordentlichen Lage» gegeben, bzw. genommen hat, bis Ende 2022 fortschreiben.
Es ist unnötig. Die Pandemie, so weit sie vorhanden war, ist überwunden. Ein neues Auftreten kann der Bundesrat mit den bereits angewendeten rechtlichen Mitteln angehen.
Es ist vergleichsweise vage formuliert und enthält einige unpräzise Begriffe und Formulierungen, die seinen Spielraum in problematischer Weise erweitern.
Und: Der Bundesrat beantragt dafür die Dringlichkeit. Stimmt das Parlament zu, hat ein Referendum keine aufschiebende Wirkung. Die Abstimmung findet erst später und mit reduzierten Erfolgschancen statt.
Umso wichtiger ist es, die verbleibenden zwei Tage der Vernehmlassung für eine Stellungnahme zu nutzen, die allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Die Details dazu finden Sie in diesem Schreiben der Bundeskanzlei.
Zwei Formulierungsvorschläge zur freien Verwendung finden Sie in diesem Beitrag:
Am 10. Juli läuft die Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz ab
Senden Sie uns Ihre Stellungnahme zur Veröffentlichung.
Mit herzlichen Grüssen
für das Team der corona-transition
Christoph Pfluger