Ich herrschen, ich ein Reich mir unterwerfen
/ und bin nicht Meister meiner selbst? /
Friedrich Schiller
Liebe Leserinnen und Leser
Die Rechtsstaatlichkeit der Schweiz schwankt vor sich hin. Stichwort Notrecht. Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, hat es in jüngster Vergangenheit überdurchschnittlich oft angerufen.
Immer häufiger bestimmen angebliche und tatsächliche Sachzwänge die Marschrichtung: egal ob UBS-Rettung 2008, Stützung von Stromkonzernen im Zuge der Übernahme von Russland-Sanktionen oder am Sonntag der Fall Credit Suisse (CS). Dazu viele offene Fragen bezüglich Corona-Politik.
«Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet», lautet ein bekanntes Zitat des Juristen und politischen Denkers Carl Schmitt.
In der Schweiz wähnt sich immer häufiger die Regierung als Souverän bzw. im Fall CS etwa US-Finanzministerin Janet Yellen, die im Hintergrund Druck gemacht hatte.
Die Exekutive ist offenbar nur noch auf diese Weise in Krisensituationen handlungsfähig. Man proklamiert den Ausnahmezustand und setzt geltendes Recht ausser Kraft.
Besonders stossend ist dies vor dem Hintergrund, dass einige dieser Notstands-Aktionen auf ausländischen Druck hin vollzogen wurden.
Recht verschwimmt mit Willkür. Kommentare, die es halb so schlimm finden, exekutiv beschlossene Sachverhalte nachträglich in ein Gesetz zu giessen, verkennen, dass es nicht die Rolle der Regierung zu sein hat, gesetzgebende Gewalt zu spielen.
Bestehendes Recht scheint nur noch eine pragmatische Option zu sein, an die man sich bindet, wenn man Lust dazu hat.
«Die Schweiz verkommt zu einer Bananenrepublik», sagt der Rechtsprofessor Marcel Niggli von der Universität Fribourg. Er konstatiert ein schwindendes Rechtsbewusstsein.
Angesichts des Vorgehens im Fall CS zweifelt Niggli daran, ob sich der Bundesrat noch im Rahmen der Schweizer Verfassung bewegt. Man habe das Recht geopfert, es komme einem Attentat auf den Rechtsstaat gleich. Er erkenne deutliche Auflösungserscheinungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit.
Der jetzige Notrechtsartikel in der Verfassung sei rechtlich problematisch. Der Bundesrat könne mehr oder minder selbst entscheiden, welche Kompetenzen er im Ausnahmefall haben soll.
Bei der Corona-Politik etwa habe die Politik, weil man ein kleines Land sei, oft ins Ausland geschaut und sich unter Zugzwang setzen lassen, meint Niggli. Das sei zwar schade, wenn man an die grosse Weltbühne denke, ermögliche aber auch Stabilität, ganz nach Friedrich Dürrenmatt:
«Wenn wir einen Fehler machen, geht die Welt nicht unter.»
Herzliche Grüsse
Armin Stalder
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???? Wieviele Todesopfer haben die Massnahmen gefordert? (01:36)
???? Die Pfizer-Files (04:22)
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Redaktion und Moderation: Christoph Pfluger
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