«Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist.» Der Schweizer Gesundheitsminister Bundesrat Alain Berset, 27. Oktober 2021
Liebe Leserinnen und Leser
Es waren schöne Novembertage im Jahr 2021, als ich von Haus zu Haus ging und Broschüren gegen das Covid-Gesetz verteilte. Die Referendumsabstimmung stand an. Der Abstimmungskampf polarisierte und kulminierte in einer Grossdemonstration auf dem Berner Bundesplatz mit zehntausenden von Teilnehmern.
Tagsüber war ich in diesen Tagen viel draussen und genoss die Sonne. In anderen Ländern war man weniger glücklich. In Griechenland hatte gerade der weltrekordverdächtige Lockdown begonnen. Während sieben Monaten, von Ende Oktober 2021 bis anfangs Mai 2022 durfte man das Haus nur mit einer SMS-Bewilligung verlassen. Die Gaststätten durfte man nur mit Zertifikat betreten, die Aussenplätze der Gaststätten waren dagegen frei zugänglich.
Die Skigebiete waren in Europa in diesem Winter nur in der Schweiz und in Schweden offen. Ich bin schon lange nicht mehr so oft skigefahren wie in diesem Winter. Die Busse mit Skifahrern kamen damals vor allem aus Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn, Staaten mit einem etwas liberaleren Grenzregime als zum Beispiel Deutschland.
Die Massnahmen waren zwar in der Schweiz milder, aber doch erstaunlich willkürlich. Während in Gaststätten Zertifikatspflicht herrschte, waren zum Beispiel die Bordelle jederzeit offen. Dort brauchte es auch kein Zertifi(c)kat.
Die Spaltung der Schweizer Gesellschaft ergab sich somit nicht durch die bis September 2021 relativ milden Massnahmen, sondern durch die willkürliche Zertifikatspflicht. Schon damals war klar, dass die «Impfung» weder vor Ansteckung noch vor Übertragung schützt. Das konzedierte vor einem Jahr auch die Neue Zürcher Zeitung in einem Hintergrundartikel der Spitzenjournalistin Katharina Fontana.
Das eingangs erwähnte Zitat kann deshalb mit Fug und Recht als «Impflüge» bezeichnet werden, wie das manchmal getan wird. Ja: Berset hat damals gelogen, um das Zertifikat zu rechtfertigen, das damit nur einen Zweck hatte: Auf die Menschen Druck auszuüben, sich «impfen» zu lassen.
Mit welch empörenden und verletzenden Worten Berset in den Medien, der Politik und der Wissenschaft sekundiert wurde, habe ich nicht vergessen. Nebst den Nationalräten Kurt Fluri (FDP SO) und Jürg Grossen (GLP BE) seien die Journalisten Denis von Burg und Arthur Rutishauser von Tamedia erwähnt.
Zitiert sei aber lediglich der Blick-Chefredakteur. Dieser schrieb am 28. November 2021 unter dem Titel «Genug herumgeeiert!»: «Die Solidarität der Geimpften mit den Ungeimpften ist am Ende. Die Mehrheit von 76,5 Prozent Geimpften (über 12 Jahren) hat es satt, sich für die Minderheit von 23,5 Prozent Ungeimpften einschränken zu müssen. Spätestens seit einem Jahr dürfte wirklich jeder wissen, dass die Pandemie allein durch konsequentes Impfen beendet werden kann.» Letzteres war gelogen. Und das wusste man schon damals.
An einem dieser schönen Novembertage traf ich abends einen Freund aus dem nahen Ausland. Weil er beruflich in der Schweiz zu tun hatte, durfte er einreisen. Wir assen in der Berner Altstadt im Aussenbereich einer Gaststätte bei Temperaturen im Minusbereich ein Fondue und amüsierten uns köstlich. Als ich mit dem Auto nach Hause fuhr, stellte ich fest, dass die Reifen mit einem spitzen Gegenstand zerstochen waren – vermutlich ein Werk von Befürwortern des Corona-Gesetzes. Ich schaffte es noch zur Werkstätte und die Versicherung bezahlte den Schaden.
In der Schweiz war es so, dass sich das Parlament im Frühling 2020 für ein halbes Jahr vertagte und der Bundesrat, also die Exekutive, mit Sondervollmachten und aufgrund des Epidemiegesetzes regierte. Während in der Ukraine im Jahr 2022 das Parlament im Bombenhagel tagte, meldeten sich unsere Räte für sechs Monate ab. Als sie zurückkamen, hatte der Bundesrat ein Covid-Gesetz vorbereitet, das ihm diese Kompetenzen für jeweils einen gewissen Zeitraum übertrug.
Nun droht uns in der Schweiz eine weitere politische Auseinandersetzung zu diesem Thema. Der Bundesrat will auch jetzt nicht auf diese Kompetenzen verzichten. Die Details sind noch nicht ganz klar, aber gewisse Regelungen aus dem Covid-Gesetz, wie zum Beispiel Impfzertifikate sollen mit dem Ablauf des Covid-Gesetzes ins Epidemiegesetz übernommen werden.
Damit würde das perpetuiert, was zum Beispiel der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Andreas Kley kritisiert, dass nämlich die Exekutive Kompetenzen erhält, die gemäss Verfassung eigentlich dem Parlament zustehen. Der Bundesrat wird argumentieren, dass man im Notfall schnell handeln müsse. Und das Parlament lässt es bisher geschehen.
Ich bin der Meinung, dass Grundrechtseinschränkungen in jedem Einzelfall zwingend vom Parlament beschlossen werden müssen. Notfalls müssen die Volksvertreter speziell einberufen werden – und wenn ein besonders gefährliches Virus zirkuliert, unter freiem Himmel tagen. In diesem heiklen Bereich, einen Blankoscheck ausstellen? Das geht gar nicht, denn der Appetit kommt beim Essen.
Während des Zweiten Weltkriegs herrschte in der Schweiz auch ein Vollmachtenregime, bei dem in gewissen Bereichen der Bundesrat am Parlament vorbeiregieren durfte. Schon damals wollte er diese Kompetenzen nach Kriegsende nicht mehr abgeben. Man musste ihn per Volksinitiative dazu zwingen.
Es zeichnet sich also ab, dass wir ziemlich rasch über das Epidemiegesetz debattieren und abstimmen müssen. Hoffen wir, dass die Debatte höflicher geführt wird und die Leitmedien ausgewogener berichten. Und ich werde wohl wieder von Haus zu Haus gehen und Broschüren verteilen. Hoffentlich spielt das Wetter mit. Fortsetzung folgt.
Herzlich
Daniel Funk
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