Weltweit wurden Menschen während der Corona-«Impfkampagne» von ihren Regierungen zur experimentellen Spritze genötigt. Wer sich weigerte, verlor seinen Job oder wurde vom sozialen Leben ausgeschlossen.
Man denke an staatliche Regelungen wie 2G, 2G plus plus oder 3G, die Impffreien den Zugang zu Gastronomiebetrieben, öffentlichen Veranstaltungen oder Geschäften verwehrten. Ausgenommen davon waren nur Geschäfte zur «Deckung des täglichen Bedarfs». Wer nicht nachweisen konnte, dass er geimpft, genesen oder getestet war, wurde diskriminiert. Auch Reisen war für ihn tabu.
Wir berichteten zu diesem Thema umfangreich. Nur eine kleine Auswahl zur Erinnerung: hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.
Viele Ärzte impften auf Teufel komm raus und verdienten prächtig – oft ohne ihre Patienten über die Risiken der experimentellen Gen-Präparate aufzuklären. Schon im November 2021 hatte der ehemalige deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn die Gelddruckmaschinerie für Ärzte in Schwung gebracht und ein höheres Impfhonorar angekündigt: 28 Euro pro Impfung in der Woche, 36 Euro an Wochenenden.
Wie die ARD in einem Monitor-Beitrag im Januar 2022 kundtat, erhöhte die Bundesregierung «die Impfvergütung im Herbst schlagartig um bis zu 80 Prozent». Weiterhin teilte Monitor mit, dass ein Impfarzt in einem Monat bei täglich etwa 300 «Impfungen» bis zu 254’000 Euro generieren konnte.
Gleichzeitig nahm die Hexenjagd auf systemkritische Ärzte an Fahrt auf. Anfang Februar 2022 hatte Rolf Kron von «Ärzte stehen auf», der sich auch für das Ärzteinitiativen-Netzwerk «Corona-Solution» einsetzt, in einem Interview mit Transition News mitgeteilt, dass etwa hundert Ärzte in Deutschland Opfer dieser totalitären Massnahmen waren.
Ihnen wurde der Mantel der Rechtsradikalität, der Schwurbler und Querdenker übergestülpt. Sie mussten Razzien, Diffamierung, Berufsverbote beziehungsweise Entlassungen, Kontensperrung und Existenzvernichtung fürchten. Ganz egal, ob es dabei um Widerstand gegen unnütze Maskenpflichten oder «Impfungen» ging.
Aktuelles Beispiel ist der Arzt Heinrich Habig, dessen Prozess in Deutschland gerade läuft. Seit 14. Mai 2022 sitzt er in Untersuchungshaft: Der Mediziner aus Recklinghausen soll gemeinsam mit seiner Frau Fatima circa 6000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben.
Am 29. Juni 2023 fällte die Vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping dann ein erstes Teilurteil über 207 Taten. Der 68-jährige Arzt wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dieses Teilurteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da es von der Verteidigung angefochten wird.
Trotzdem wurde die Untersuchungshaft nicht aufgehoben, da die Richterin von Fluchtgefahr ausgeht (hier, hier, hier und hier).
Auch die Ärztin Dr. Bianca Witzschel sitzt seit 28. März 2023 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Sie hat aus denselben medizinischen Grundsätzen gehandelt wie ihr Kollege Heinrich Habig: zuerst nicht schaden. Ihr wird vorgeworfen, Masken- und Impfbefreiungsatteste ausgestellt zu haben sowie Bescheinigungen, dass bei einem Patienten, keine PCR-Tests, sondern unter anderem nur Spucktests durchgeführt werden dürfen (wir berichteten).
Der Datenanalyst Tom Lausen hat vor einigen Tagen auf eine Textpassage aufmerksam gemacht, die sich seit dem 21. September 2021 auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit befindet.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stiko (Ständige Impfkommission) ihre Impfempfehlung nicht nur auf alle Jugendlichen ab zwölf Jahren ausgeweitet und die Angst geschürt, dass die Delta-Variante für Kinder und Jugendliche ein Risiko für eine Corona-Infektion sein könnte, sondern auch geschrieben:
«Impfung nur nach ärztlicher Aufklärung: Geimpft werden darf nur nach einer ärztlicher Aufklärung. Die Vorteile und die Nachteile einer Impfung müssen erklärt werden. Eine Impfung muss aus gesundheitlichen Gründen erfolgen. Es darf nicht geimpft werden, wenn der Grund soziale Teilhabe ist. Soziale Teilhabe ist zum Beispiel:
- auf eine Feier gehen.
- an einer Veranstaltung teilnehmen.
- in den Urlaub fahren.»
Hier der Screenshot von der Website der Bundesregierung:
Lausen kommentiert diesen Umstand so: «Lieber Arzt, Sie dürfen nicht ‹impfen›, wenn der ‹Impfling› mitteilt, dass er seine Freiheiten zurückhaben möchte. Wenn Sie es trotzdem taten und ihr ‹Impfling› gesundheitliche Schädigungsfolgen hat, haften Sie wahrscheinlich allein und nicht der Hersteller oder der Staat (also wir alle).»
Jeder Arzt hätte dies wissen müssen, weil das Bundesministerium für Gesundheit es so veröffentlicht hatte, betont Lausen.
Merkwürdig sei nur, dass kein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des RKI oder des Paul-Ehrlich Instituts darauf hingewiesen hätte. Stattdessen hätten Politiker und Ethikrat sogar entschieden, dass die soziale Teilhabe eingeschränkt werden müsse, wenn man sich nicht impfen lassen wolle.
Die Liste von Politikeraussagen zu diesem Thema ist lang. Lausen zitiert stellvertretend die von Tobias Hans, dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Saarlands (CDU). Dieser sagte:
«Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben.»
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