Am obersten deutschen Gericht in Karlsruhe findet morgen eine Verhandlung statt, die nur für Geimpfte und Genesene zugänglich sein wird. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen geimpft oder genesen sein. Zusätzlich müssen alle einen negativen PCR-Test vorweisen.
Dies berichtet der Spiegel in einem aktuellen Artikel. Die Nachweiskombination «2G plus plus» gab es als Zugangsregel zu einer eigentlich öffentlichen Sitzung in Deutschland noch nie.
In der Verhandlung vom Dienstag, dem 14. Dezember 2021 geht es vor allem um eine Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, welches 2016 umfassend geändert wurde. Das Gesetz ermächtigt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. zu verdeckten Massnahmen wie zum Beispiel akustischer und optischer Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung und längerfristigen Observationen.
Kommentar Corona-Transition
Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes missachtet das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör und die justiziellen Rechte, welche in Art. 103 des Grundgesetzes, in Art. 47 ff. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Falls diese Reglung auch auf weitere Prozesse angewendet wird, schafft sich der deutsche Rechtsstaat damit de facto selbst ab.
Falls der Beweggrund für diese Regelung der Infektionsschutz sein sollte, macht das Bundesverfassungsgericht damit deutlich, dass Impfungen keinen ausreichenden Übertragungsschutz leisten. Damit müsste sich eigentlich jeder Ausschluss von Ungeimpften erübrigen. Dass diese trotzdem aussgeschlossen werden zeigt, dass anscheinend auch der PCR-Test nicht ausreicht, um eine Infektion zu diagnostizieren.
Kommentare