«My body, my choice» .
Bekanntes Plakat auf Demonstrationen
Liebe Leserinnen und Leser
Seit ich politisch denken kann, sehe ich, wie periodisch Diskussionen um gewisse Themen neu lanciert werden. Eines dieser Themen ist der Schwangerschaftsabbruch. Ein Thema, das uns nie ganz loslässt. Warum?
Ich denke, dass das damit zu tun hat, dass hier zwei fundamentale Menschenrechte kollidieren, die eigentlich nicht verhandelbar sind. Einerseits das Recht auf körperliche Unversehrtheit («Mein Körper gehört mir»), anderseits das Recht auf Leben («pro life»). Wir stehen hier also vor einem klassischen Dilemma: Es steht nicht Recht gegen Unrecht, sondern Recht gegen Recht.
Die verschiedenen Länder haben das Problem unterschiedlich geregelt und meist stehen sich die verschiedenen Lager ziemlich unversöhnlich gegenüber. Selbst in der DDR stimmten einige Abgeordnete der CDU 1972 gegen die Einführung der Fristenlösung.
In der Schweiz galt mit der Einführung des einheitlichen Strafrechts ab 1942 die je nach Kanton sehr uneinheitlich gehandhabte sogenannte Indikationslösung. Ich kann mich noch erinnern, wie in den 1970er Jahren Unterschriften gesammelt wurden zur Einführung der Fristenlösung. Nach einigen Anläufen gilt heute diese Regelung.
Frankreich verankert nun als weltweit erstes Land das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung. Da auch im entsprechenden Verfassungsartikel steht, dass das Gesetz die Details dazu regle, dürfte sich in der Praxis nicht viel ändern. In Frankreich gilt seit 1975 die Fristenlösung.
Als Mann äussere ich mich zu diesem Thema nur sehr zurückhaltend. Wenn ich es heute trotzdem tue, dann aus folgendem Grund: Wenn man das Recht auf körperliche Unversehrtheit und den eigenen Körper betonen will, dann muss man konsequent sein. Man kann es nicht bei Abtreibungen befürworten und zum Beispiel bei Impfungen dagegen sein. Wenn man für das Recht auf Abtreibung ist, kann man unmöglich einen Impfzwang oder eine Zertifikatspflicht befürworten.
Wer für ein liberales Abtreibungsrecht ist, müsste auch dafür kämpfen, dass in der Verfassung die Bestimmung verankert wird, dass für jegliche Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer bestimmten Person deren Zustimmung erforderlich ist und niemand politisch, wirtschaftlich oder sozial diskriminiert werden darf, wenn sie oder er einen solchen Eingriff ablehnt.
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 9. Juni dazu Gelegenheit. An diesem Datum stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für Freiheit und Unversehrtheit» ab («Stopp-Impfpflicht-Initiative»).
Die grösste Partei des Landes, die Schweizerische Volkspartei (SVP), hat die Ja-Parole beschlossen. Der Ausgang der Abstimmung ist aber höchst ungewiss. Es gelten die hohen Hürden des Volks- und des Ständemehrs und der Bundesrat (die Landesregierung) und das Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Sie waren für die Fristenlösung, aber in Bezug auf Impfungen wollen sie sich plötzlich nicht mehr so genau festlegen.
Stimmt aber das Volk zu, erlangt die Bestimmung Rechtskraft.
Wer ein liberales Abtreibungsrecht befürwortet und nicht schizophren ist, stimmt konsequenterweise am 9. Juni mit JA. Ich freue mich schon auf die Unterstützung der Abstimmungskampagne durch die Kreise, die ein liberales Abtreibungsrecht befürworten.
Herzlich
Daniel Funk
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