Ab dem 3. Oktober gilt in Berliner Büro- und Verwaltungsgebäuden eine Maskenpflicht. Das berichtet die Berliner Zeitung.
Der Senat begründe die neue Corona-Verordnung mit den zuletzt gestiegenen Infektionszahlen.
Dass der Senat epidemiologisch betrachtet eine Posse ins Leben rief, verdeutlicht die Berliner Zeitung in zwei Sätzen:
«Beim Arbeiten am Schreibtisch soll die Regelung nicht greifen. Sobald ein Arbeitnehmer seinen Schreibtisch verlässt, muss er aber zum Mund-Nasen-Schutz greifen».
Weniger lustig dürften hingegen die Folgen im Fall der Weigerung sein, sich an die abstruse Maskenpflicht zu halten: Weigere sich ein Mitarbeiter «trotz Abmahnung, die Maske zu tragen, könnte der Arbeitgeber unter Umständen sogar zur Kündigung berechtigt sein».