Eine Flut von falschen und manipulativen Medienberichten überflutete in Corona-Zeiten die Welt. Dementsprechend viele Beschwerden sind bei den zuständigen Instanzen eingereicht worden. Ein kleiner Erfolg gegen diese Fake-News wurde kürzlich in der Schweiz erzielt.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) teilte am 3. Februar 2022 mit, dass ein Beitrag der Sendung «Le 19h30» des französischsprachigen Schweizer Fernsehens RTS über die schwedischen Covid-Massnahmen nicht sachgerecht war. Die Kritik der Beschwerdeinstanz ist unserer Redaktion zum damaligen Zeitpunkt leider entgangen. In der Beschwerde wurden «unrichtige Informationen», «problematische Quellen» sowie die fehlende Objektivität des Beitrags kritisiert.
Die Beratung sei kontrovers verlaufen, informiert die UBI. Am Ende wurde die Beschwerde mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen, «aufgrund der festgestellten Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots». Ausschlaggebend sei die «generell tendenziöse Darstellung der schwedischen Strategie sowie die gravierende und unzureichend belegte Kritik im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung älterer Personen» gewesen», so die UBI.
Ein Blick auf die Medien zeigt: Den Entscheid der UBI haben nicht nur wir übersehen. Dieser fand praktisch kaum mediales Echo. Dank des Hinweises eines aufmerksamen Lesers berichten wir nun mit etwas Verspätung auch noch darüber.
Eine andere Beschwerde gegen die Covid-Berichterstattung wurde allerdings abgewiesen. Interessant ist jedoch die Begründung. Gegenstand der Beschwerde war ein Beitrag über die aktuelle Covid-19-Situation in der Schweiz und in den Nachbarländern, in derselben «Le 19h30»-Sendung auf RTS. Gemäss dem Beschwerdeführer hat das Publikum die vermittelten Zahlen nicht korrekt einordnen können. Die UBI schliesst jedoch:
«…, dass die präsentierten Zahlen den Tatsachen entsprachen. Aufgrund seines beträchtlichen Vorwissens wusste das Publikum auch um die Bedeutung der Zahlen und wurde deshalb nicht in die Irre geführt. Der betreffende Beitrag hat deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.»
Die UBI hat die Beschwerde deshalb mit sieben zu zwei Stimmen abgewiesen. Die Argumentation ist indes ziemlich verquirlt: Aufgrund der zahlreichen falschen, manipulativen und unvollständigen «Informationen» der Mainstream-Medien sah sich mancher Konsument gezwungen, sich anderweitig zu informieren. Das so erlangte Wissen dient der UBI nun als Rechtfertigung, ebensolche «Informationen» weiter zu verbreiten.