Die Einreise von Tagestouristen war in Mecklenburg-Vorpommern monatelang verboten — was aus Sicht der Bundesverfassungsgerichts nicht konform mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist. Das berichtet die Berliner Zeitung in ihrer Online-Ausgabe:
«Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel, ob das monatelange Einreiseverbot für Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern wegen Corona verfassungsgemäß war. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss aus dem September. Dort heißt es, ’bei bloß summarischer Betrachtung’ erscheine zweifelhaft, dass das pauschale, an keinerlei konkrete Risikolagen geknüpfte Verbot mit der im Grundgesetz garantierten Freizügigkeit zwischen den Ländern vereinbar gewesen sei. Allerdings hat die Klägerin ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen. Es wird deshalb keine Entscheidung geben (Az. 1 BvR 1977/20)».
Meinung der Redaktion: Die jetzt öffentlich gemachte Bewertung des höchsten deutschen Gerichts ist wegweisend, auch wenn kein Urteil gefällt worden ist. Denn die Richter gaben zu verstehen, dass sie die politischen Verordnungen nicht akzeptieren, das sie mit den Grundwerten des Grundgesetzes kollidieren. Das Signal darf daher als Ermutigung an jene verstanden werden, die klagen wollen.