Haben Sie während der «Pandemie» gegen irgendeine der unsinnigen Corona-Maßnahmen verstoßen und sind deshalb mit einer Geldbuße belegt worden? Dann können Sie jetzt versuchen, sich ihr Geld zurückzuholen. Denn die «Freiheitskanzlei» von Unternehmer Markus Böning hat eine Möglichkeit entwickelt, gemeinsam, gleichzeitig und koordiniert gegen dieses Unrecht vorzugehen.
Fünf Jahre lang sei wenig bis nichts passiert, schreibt Böning, jetzt sei es an der Zeit, dass die Bürger die Aufarbeitung selbst in die Hand nehmen. Sein «Kernangriff» besteht darin, dass eine Strafe Bürgern nur bei wirksamer Rechtsgrundlage auferlegt werden darf. Dazu schreibt er:
«Ein Bußgeld ist nur dann rechtens, wenn es auf einer wirksamen und verhältnismäßigen gesetzlichen Grundlage beruht. War die zugrunde liegende Regelung im Nachhinein evident unverhältnismäßig oder beruhte sie auf nachweislich falschen Annahmen, kann die Strafe aufgehoben und bereits Gezahltes erstattet werden. Wir können das nicht garantieren, aber es versuchen.»
Die Aktion betrifft Verstöße gegen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, die Maskenpflicht oder Versammlungsverbote und Demonstrationsauflagen. Aber auch Verstöße im Zusammenhang mit Geschäften, Gastronomie und Dienstleistern, gegen Quarantäne- und Isolationspflichten, Test- und Impfnachweispflichten oder Verstöße in Bildungseinrichtungen, am Arbeitsplatz oder im Reisebereich.
Böning hat in einem Schreiben 24 Argumente zusammengestellt, warum die Corona-Maßnahmenpolitik nicht einfach fehlerhaft, sondern in vielen Punkten rechtsstaatlich fragwürdig und gesellschaftlich folgenschwer war. Er resümiert:
«Ein Bußgeld ist nur dann rechtens, wenn es auf einer wirksamen und verhältnismäßigen gesetzlichen Grundlage beruht. War die zugrunde liegende Regelung im Nachhinein evident unverhältnismäßig oder beruhte sie auf nachweislich falschen Annahmen, kann die Strafe aufgehoben und bereits Gezahltes erstattet werden. (...) Viele Corona-Maßnahmen beruhten auf falschen Grundlagen. Deshalb waren auch zahlreiche Strafen rechtswidrig. Unser Ziel: Die vollständige Aufhebung aller Fehlentscheidungen.»
Mit dieser Aktion will Böning den juristischen und öffentlichen Druck massiv erhöhen. Ohne teure Anwälte – mit allen nötigen Beweisen und Argumenten. «Gemeinsam fluten wir tausendfach die Kommunen in ganz Deutschland. Wir fordern Rehabilitierung, Gerechtigkeit – und politische Konsequenzen», betont er.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website «Corona-Wiedergutmachung».