Das Bundeskabinett hat bekanntlich am 16. Juli 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Die Änderungen sollen es der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf «Pandemien» und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren (wir berichteten). Wie «Ärzte für Aufklärung» betont, bedeutet der Entwurf de facto Folgendes:
- Einschränkung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit (= Zwangsimpfung)
- Einschränkung der Freiheit der Person (= Lockdown, Quarantäne, Bewegungskontrollen-GPS-Tracking, Haft oder Hausarrest)
- Einschränkung des Brief- und Postgeheimnisses (= Messengerüberwachung, Verlust von Privatsphäre)
- Einschränkung der Freizügigkeit (keine Reisefreiheit, Checkpoints, Sperrzonen für Ungeimpfte)
Screenshot: Auszug aus dem Gesetzentwurf
Zur Umsetzung des Entwurfs werde lediglich die Zustimmung des Bundesrats benötigt, die sehr wahrscheinlich auch kommen werde, warnt «Ärzte für Aufklärung».