Seit 2019 überwacht die Polizei rund um die Stadt Görlitz Kraftfahrzeuge und Fussgänger mit einem Personen-Identifikations-System (Peris). Ende des Jahres soll die Echtzeit-Gesichtserkennung nicht mehr fortgesetzt werden, wie die Zeitung Neues Deutschland berichtet.
Als rechtliche Grundlage habe die Landesregierung das sächsische Polizeivollzugsdienstgesetzes geändert, heisst es in dem Beitrag. Demnach dürfe die Polizei seit 2019 schwerer grenzüberschreitender Kriminalität mit dem «Einsatz technischer Mittel» begegnen. Dazu gehöre auch die anlasslose Gesichtserkennung.
Rund 6,5 Millionen Gesichter und 300’000 Kennzeichen habe das System bis Anfang 2023 gescannt. Bei der Nutzung zur Strafverfolgung seien 560 Fahndungstreffer erzeugt worden. Kostenpunkt: 5 Millionen Euro.
Der «technische und personelle Aufwand» sei «sehr gross gewesen», zitiert die Zeitung Neues Deutschland aus dem Evaluationsbericht der sächsischen Landesregierung. Deshalb solle die Gesetzesnorm nach Ende des Jahres nicht mehr verlängert werden.
«Mit der Abschaltung von Peris und der damit verbundenen Nicht-Verlängerung der Gesetzesnorm entfällt auch ein Aspekt einer Normenkontrollklage, die von den Fraktionen der Linken und Grünen 2019 gegen das Polizeigesetz in Sachsen eingereicht wurde», so Neues Deutschland abschliessend. «Nach fast genau vier Jahren hat das dortige Verfassungsgericht für Mitte September eine mündliche Verhandlung angesetzt.»