In Sissach im Schweizer Kanton Baselland findet seit letztem Donnerstag eine Mahnwache statt. Protestiert wird gegen die drohende Zwangsimpfung zweier Jungen.
Wir haben hier, hier und hier über diese Mahnwache berichtet.
Am heutigen Dienstag, 26. September 2023, 20 – 21 Uhr, findet vor der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Gelterkinden-Sissach in Sissach ein gemeinsames Gebet statt. Es soll dafür gebetet werden, dass die involvierten Behörden erkennen,
- dass sie mit ihrem Verhalten einem düsteren Machtgefüge zudienen,
- dass sie die körperliche und geistige Unversehrtheit der betroffenen beiden Jungs massiv gefährden,
- dass der Vollstreckungsbefehl sofort aufgehoben werden muss,
- und dass der friedliche und respektvolle Umgang mit allen Beteiligten bestehen bleibt.
Es wird darum gebeten, ein Licht (Laterne, Kerze, Teelicht et cetera) mitzunehmen, um auch symbolisch Licht in diese Situation zu bringen. Wer nicht vor Ort dabei sein kann, darf gerne von zuhause aus mitbeten.
Nach langem Schweigen hat sich dann auch die KESB mit einer Stellungnahme gemeldet und zwar in der Gratiszeitung 20 Minuten.
Sie «bedauert» dabei die Eskalation, und «dass dieser Einzelfall derart viel Aufmerksamkeit erhält.» Sie gibt dann aber zu, dass ihre Arbeit durch die Mahnwache nicht beeinträchtigt werde. Eine Wegweisung der Mahnwache wurde auch nicht verfügt, weil es sich um öffentlichen Grund handelt.
Mutter und Kinder werden durch den Verein PIU vertreten. Dieser stellt in einer Reaktion auf den Artikel in 20 Minuten richtig, dass er bei der Mahnwache nicht federführend sei.
Unabhängig davon, ob es sich hier, wie es die KESB darstellt, um einen Einzelfall handelt, steckt der Fehlerteufel in der Sache. Es geht um ein Scheidungsverfahren, das 2016 seinen Anfang nahm. Schon damals versuchte der Vater gerichtlich zu erwirken, die Kinder zu impfen lassen. Der Zivilkreisgerichtspräsident wies diesen Antrag ab. Dieser Entscheid blieb unangefochten. Im Rahmen der 2019 eingereichten Ehescheidungsklage stellte der Vater diesen Antrag erneut, das Zivilkreisgericht wies diesen Antrag 2019 abermals zurück. Der Vater erhob Berufung beim Kantonsgericht Basel-Landschaft und hielt am Antrag fest, den er vor erster Instanz stellte. Das Kantonsgericht wies die Berufung ab (ebenfalls 2019).
Der Vater zog dieses Urteil an das Bundesgericht weiter. Dieses entschied dann zugunsten des Vaters.
Auffällig ist, dass im gesamten Verfahren die Kinder nie befragt wurden, was völkerrechtlich, gestützt auf die UNO-Kinderrechtskonvention, zwingend notwendig wäre. Daran ist das Bundesgericht gebunden. Es hätte also den Fall an das erstinstanzliche Gericht zurückweisen müssen.
Es kann durchaus sein, dass die KESB in diesem Fall ebenfalls leidtragend ist, und dass die Fehler in den Vorinstanzen gemacht wurden. Es ist deshalb zu wünschen, dass sie in irgendeiner Art auf die Kompromissangebote des Vereins PIU eingeht.
Was nicht wegdiskutiert werden kann, ist die Tatsache, dass, von der Öffentlichkeit unbemerkt und von den Medien verschwiegen, mitten in der Coronazeit ein Bundesgerichtsentschied gefällt wurde, welcher massive Folgen haben könnte.
Erstmals ist es möglich, dass Kinder gegen den Willen eines Elternteils und gegen ihren eigenen Willen zu einer Impfung gezwungen werden können.
Das ist etwas, was genau zur gleichen Zeit die Politik explizit ausgeschlossen hat. Aus diesem Grund fällt es schwer zu glauben, dass dies ein Einzelfall wäre.
Hier gibt es weitere Informationen zu diesem brisanten Fall.
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