Letzten Freitag haben drei Richter des Berufungsgerichts des fünften Gerichtsbezirks in den USA entschieden, dass die Regierung Biden wahrscheinlich gegen den ersten Verfassungszusatz verstossen hat. Sie habe Plattformen für soziale Medien wie Facebook unter Druck gesetzt, um Inhalte zu zensieren. Das Gericht hat die Berufung somit angenommen.
Der Entscheid bezieht sich auf eine Berufung der Staaten Missouri und Louisiana sowie von drei Wissenschaftlern gegen Joe Biden, Anthony Fauci, das FBI und die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und andere. Vorgeworfen wird ihnen die Zensur in sozialen Medien von Meinungen, die dem offiziellen Narrativ über «Covid-19» widersprechen.
Laut dem Journalisten Michael Shellenberger ist diese Entscheidung zwar ein Sieg gegen die staatliche Zensur. Sie zeige jedoch auch die Grenzen des Ersten Verfassungszusatzes beim Schutz der freien Meinungsäusserung im Internet auf.
Wie Shellenberger erklärt, stellte das Gericht fest, dass die massenhafte Kennzeichnung von Inhalten durch Regierungspartner wie die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) verfassungsrechtlich geschützt sein könnte, wenn sie ohne Zwang erfolge.
Der Journalist ist allerdings der Ansicht, dass die massenhafte Kennzeichnung von «Covid-Fehlinformationen» durch die CISA im Jahr 2021 die Unternehmen der sozialen Medien indirekt unter Druck gesetzt habe, Informationen zu zensieren. Somit habe das CISA gegen die Meinungsfreiheit verstossen. Shellenberger weiter:
«Unabhängig davon, ob der Oberste Gerichtshof beschliesst, den Fall anzuhören und die Grenze woanders zu ziehen, zeigt das Urteil, dass der Kongress Massnahmen ergreifen muss, um die Meinungsfreiheit vor der Allianz aus staatlich finanzierten NGOs und Werbetreibenden zu schützen. Diese hatte Facebook gezwungen, einer umfassenderen Zensur zuzustimmen und die Werbeeinnahmen von X/Twitter um 60 bis 70 Prozent reduziert.
Die ADL (Anti-Defamation League) sollte ebenso wenig wie Joe Biden entscheiden können, was wir online sagen oder lesen dürfen. Es ist eine grobe Einschränkung unserer Meinungsfreiheit, wenn die ADL Facebook und X/Twitter dazu zwingen kann, missliebige Stimmen und Ansichten zu zensieren, selbst wenn dies keinen Verstoss gegen den ersten Verfassungszusatz darstellt.»
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