Nach fast zwei Jahren politischer Illegalitäten und der damit einhergehenden Manipulation der Bevölkerung durch die Mainstream-Medien zeichnet sich eine goldene Regel ab: Je näher ein Kritiker der Wahrheit kommt und je mehr Menschen er mit seinen Informationen erreicht, desto aggressiver wird er in der Öffentlichkeit diffamiert und diskreditiert. Spanische Medienvertreter gehen bei solchen Attacken immer unter die Gürtellinie, Sachlichkeit und Presse-Kodex werden völlig ausser Acht gelassen.
In übelster Form wurde kürzlich der Anwalt Aitor Guisasola von diversen TV-Moderatoren, selbsternannten Faktencheckern und C-Promis in die Mangel genommen. Am 24. Januar 2022 hatte der Jurist auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado contra la demagogia» mit über 280’000 Fans darauf hingewiesen, dass das Maskentragen im Freien ab sofort nicht mehr obligatorisch sei. Ministerpräsident Pedro Sánchez hatte das seinem Volk am 23. Dezember 2021 durch das «Gesetzesdekret 30/2021» sozusagen zum Weihnachtsgeschenk präsentiert.
Der Hinweis erfolgte aus fundiertem juristischen Grund. Er ist in der spanischen Verfassung unter Artikel 86 verankert: Zwar kann die Regierung «in Fällen ausserordentlicher und dringender Notwendigkeit vorläufige Rechtsvorschriften in Form von Gesetzesdekreten» erlassen, doch müssen diese «unverzüglich dem zu diesem Zweck einberufenen Abgeordnetenkongress zur Beratung und Abstimmung» vorgelegt werden. Und zwar «innerhalb von dreissig aufeinanderfolgenden Tagen».
Dies sei nicht geschehen. Der Kongress habe das Gesetzesdekret nicht fristgerecht ratifiziert, erläuterte Guisasola. Darum sei die Auflage auf nationaler Ebene aufgehoben. Das Maskentragen im Freien sei vom Tisch.
Schnell erreichte der Anwalt allein mit seinem YouTube-Video über 150’000 Menschen. Doch der Shitstorm und die Zensur folgten auf dem Fusse. Der Mainstream zog die Aussagen Guisasolas ins Lächerliche und beleidigte den Anwalt in wenig höflicher Art und Weise. Sein Video wurde gelöscht, sein Twitter-Account gesperrt, Facebook und andere selbsternannte Faktenchecker beschuldigten ihn, Fake-News zu verbreiten.
Das Argument der spanischen Medienvertreter, die sich dummdreist zu dieser juristischen Angelegenheit äusserten: In Artikel 90 der internen Geschäftsordnung des Abgeordnetenkongresses würde stehen, dass es sich bei solchen Fristen um «dias habiles», also Wochentage handle. Deshalb sei die Frist noch nicht abgelaufen, und das Maskentragen im Freien bleibe weiterhin obligatorisch.
Guisasola widersprach umgehend in einem weiteren Video. Artikel 86 der spanischen Verfassung stehe definitiv über dieser Regelung für den Kongress, betonte er. «Ich bin seit 30 Jahren Anwalt und habe an Tausenden von Gerichtsverfahren mitgewirkt. Wer behauptet, dass es sich um Werktage handelt, der hat keine Ahnung vom Recht. Das ist sonnenklar», betonte er.
Kommentar Corona-Transition:
Aitor Guisasola bezieht seit Beginn des Virus-Terrors immer wieder klar und sachlich Stellung zu rechtlichen Fragen. Und damit sich jeder von der Richtigkeit seiner Aussagen überzeugen kann, fügt er die Links der Gesetzestexte an. Jeder kann sich also selbst ein Bild machen.
Der engagierte Anwalt klärte zudem einer der ersten Juristen öffentlich darüber auf, dass der erste «Alarmzustand» und die damit einhergehenden drakonischen Zwangsmassnahmen illegal und verfassungswidrig waren. Sánchez & Co. hatten sie am 14. März 2020 verhängt.
Immer wieder informierte Guisasola in seinen Videos auch darüber, dass die Anzeigen, die von den Staatssicherheitskräften aufgrund von Verstössen gegen diese Massnahmen verhängt wurden, nicht rechtmässig seien. Dafür wurde er von Politikern und Medien aufs übelste diffamiert. Man hatte sogar versucht, ihm die Anwaltslizenz zu entziehen. Am Ende zeigte sich jedoch, dass Guisasola mit seiner juristischen Einschätzung vollkommen richtig lag.
Nachdem sich das Oberste Verfassungsgericht im Juli 2021 – fast anderthalb Jahre später – endlich bequemte, sich zur rechtlichen Lage zu äussern, kamen die Richter nämlich zu dem Schluss, dass der erste «Alarmzustand» tatsächlich illegal war. Die etwa 1,4 Millionen Anzeigen, die in knapp drei Monaten gegen aufmüpfige Bürger erstattet wurden, waren damit null und nichtig. Die Regierung musste sogar bereits bezahlte Geldbussen zurückerstatten.