Wie Reporter ohne Grenzen mitteilt, gibt es ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs im Auslieferungsfall von WikiLeaks-Gründer Julian Assange.
Ein Richter wies in einer dreiseitigen Entscheidung vom 6. Juni Assanges Berufung gegen den von der damaligen britischen Innenministerin Priti Patel im Juni 2022 unterzeichneten Auslieferungsbefehl in allen acht Punkten zurück.
Damit ist eine Auslieferung von Assange «so real wie nie zuvor», schreibt Reporter ohne Grenzen.
Innerhalb des britischen Justizsystems verbleibt Assange noch eine Möglichkeit, um seine Auslieferung an die USA zu verhindern: Seine Verteidigung hat fünf Arbeitstage Zeit, um eine weitere Berufung im Umfang von höchstens 20 Seiten bei einem aus zwei Richtern bestehenden Gremium einzureichen.
Daraufhin würde eine öffentliche Anhörung erfolgen. Bei einer weiteren Ablehnung wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die letzte verbleibende Chance.
Julian Assanges Frau und Anwältin Stella teilte auf Twitter mit, dass in den nächsten Tagen ein neuer Antrag beim britischen High Court eingereicht werden soll.
In den USA drohen Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen des US-Militärs im Jahr 2010 bis zu 175 Jahre Haft.
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