Der bayerische Verwaltungsgerichtshof überprüft nachträglich die Rechtmäßigkeit der von der Bayerischen Staatsregierung verhängten Corona-Maßnahmen, nur: Akten zu den Beschlüssen, die weitreichende Einschränkungen oder gar die Aushebelungen der Grundrechte nach sich zogen, gibt es nicht. Das berichtet der Bayerische Rundfunk (BR).
In einem Artikel heißt es dazu:
«Die Corona-Maßnahmen haben die Grundrechte eingeschränkt. Ob das verhältnismäßig war, soll jetzt juristisch geklärt werden. Doch dabei kam heraus, dass es laut Gesundheitsministerium keine Akten zu den Entscheidungsprozessen gibt».
Angestrengt hatte dieses Verfahren laut BR die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed und «wollte dafür Akten aus dem bayerischen Gesundheitsministerium einsehen, die dokumentieren, wie die Verordnungen zustande kamen».
Die Antwort des Ministeriums war dem BR zufolge ebenso schlicht wie unglaubwürdig: «Es gibt keine Akten».
Hinter den angeblich aktenfreien Beschlüssen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und seiner Regierung steht daher womöglich eiskaltes Kalkül, wie der BR erklärt:
«Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums verweist darauf, dass für Verordnungen wie die Corona-Maßnahmen eine Dokumentation nicht vorgeschrieben sei. Außerdem mussten die Beschlüsse damals sehr schnell gefasst werden, und die Forschung lieferte laufend neue Erkenntnisse.
Der Jurist Gerrit Manssen von der Universität Regensburg sagt, es könne eigentlich nicht sein, dass es gar keine Akten gebe. Zwar gebe es keine ausdrücklichen gesetzlichen Anweisungen dazu, aber dennoch müsste eine rechtsstaatliche Verwaltung ihre Entscheidungen dokumentieren, damit die Gerichte sie hinterher überprüfen können. Schließlich hätten die Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt».