Vom 10. bis 21. März 2025 fand die 69. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (CSW69) in New York statt. Im Mittelpunkt stand die Überprüfung der Fortschritte seit der Verabschiedung der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform von 1995, einem Dokument, das zwölf Schlüsselbereiche zur Förderung der Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung definiert. Ziel war es, Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Gleichstellung zu diskutieren und aktuelle Herausforderungen zu identifizieren.
Ein besonderer Schwerpunkt der diesjährigen Konferenz lag auf der wirtschaftlichen Ermächtigung von Frauen, insbesondere im Bereich des Unternehmertums im Gesundheitswesen. Verschiedene Veranstaltungen, wie das NGO CSW69 Forum, thematisierten, wie Krankenschwestern und andere Frauen im Gesundheitswesen unternehmerische Tätigkeiten aufnehmen können, um ihre wirtschaftliche Stellung zu verbessern und gleichzeitig zur Gesundheitsversorgung beizutragen.
Trotz dieser positiven Aspekte standen auf der Agenda auch kontroverse Themen, die zu intensiven Debatten führten. Ein zentrales Thema war die Förderung des Rechts auf Abtreibung als universelles Menschenrecht. Im Abschlussdokument wurde das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich des Zugangs zu sicheren Abtreibungen, anerkannt. Dies führe zu Bedenken, dass einige Länder sehr weit gehen könnten und Abteibungen nicht nur in den ersten Schwangerschaftsmonaten, sondern weit darüber hinaus und ohne jegliche Beratung zulassen könnten.
Der Kampf wurde gerade von den Befürwortern eines unbegrenzten Rechts auf Abtreibung mit harten Bandagen geführt. Dieses Video zeigt, wie eine Aktivistin, die sich diesem Recht entgegenstellte, beschimpft und angespruckt wird. Eine solche Erklärung hat es dann nicht ins Abschlussdokument geschafft.
Ein weiterer Punkt waren die Bedenken, dass der Gewissensschutz von medizinischem Personal untergraben werden könnte. Kritiker warnten, dass Ärzte und Krankenhäuser möglicherweise gezwungen werden könnten, Abtreibungen durchzuführen, auch wenn sie ethische oder religiöse Einwände haben. Diese Bedenken wurden im Dokument berücksichtigt, wobei betont wurde, dass die Rechte von Frauen und die Autonomie der medizinischen Fachkräfte ausgewogen gewahrt bleiben sollten.
Ein weiteres umstrittenes Thema war die Neudefinition der Weiblichkeit im Rahmen der Genderideologie. Die CSW69 verabschiedete Resolutionen, die die Rechte von Transgender-Personen stärken und die Anerkennung vielfältiger Geschlechtsidentitäten betonten. Dies führte zu Widerstand von Gruppen, die sich der Förderung einer radikalen Genderideologie entgegenstellen, die die biologische Realität auslöschen will, indem behauptet wird, Männer könnten Frauen und Frauen könnten Männer sein und es gäbe eine Menge Geschlechter dazwischen. Das Abschlussdokument erklärte, dass die Förderung der Rechte von Transgender-Personen nicht darauf abziele, biologische Geschlechter zu negieren, sondern die Vielfalt menschlicher Identität zu respektieren.
Zusätzlich wurde der Zugang von Minderjährigen zu medizinischen Behandlungen im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie diskutiert. Kritiker befürchten, dass es hier um die Schaffung der Grundlage für Pubertätsblocker und Geschlechtsumwandlungsverfahren für Minderjährige geht.
Die CSW69 betonte, dass Jugendliche, die unter Geschlechtsdysphorie leiden, Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung haben sollten. Die Entscheidung über den Einsatz von Pubertätsblockern und anderen medizinischen Eingriffen sollte in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften getroffen werden, wobei auch das Einverständnis der Eltern berücksichtigt werden müsse. Diese Empfehlungen stießen auf Bedenken von Kritikern, die langfristige gesundheitliche und psychologische Folgen bei der Behandlung von Minderjährigen befürchteten.
Die Umsetzung dieser Beschlüsse wird jedoch von Land zu Land unterschiedlich ausfallen, da kulturelle und rechtliche Unterschiede die nationale Politik beeinflussen. Die Beschlüsse dieser UNO-Konferenzen sind nicht verbindlich, aber man muss befürchten, dass Politik und Verwaltung in westlichen Ländern trotzdem in diese Richtung arbeiten.
Es entsteht dann Druck: in der Politik, in der Zivilgesellschaft, in der Schule. Ein Beispiel ist die Diskussion um den Sexualkundeunterricht in den Schulen des Schweizer Kantons Aargau, der jüngst Wellen geschlagen hat. Anlass zur Sorge gab eine Unterrichtseinheit, bei der Zehn- bis Elfjährige das Üben des Kondomaufziehens an einem Holzpenis durchgeführt haben. Eine besorgte Mutter berichtete, dass ihre Tochter nach dem Vorfall verstört nach Hause kam. Solche expliziten Inhalte werden oft ohne Zustimmung der Eltern vermittelt, was als Vertrauensbruch empfunden wird.
Die kritisierten Programme stammen von Aktivistengruppen wie «Achtung Liebe» und «Seges», die in ihren Schulveranstaltungen Kinder ohne Wissen der Eltern mit expliziten sexuellen Inhalten konfrontieren. Es werden nicht nur theoretische Aspekte behandelt, sondern auch praktische Übungen wie das Anziehen von Kondomen, teilweise unter der Voraussetzung, dass die Lehrperson nicht anwesend ist. Die von solchen Programmen propagierte Geschlechterideologie und die Darstellung von Sexualität werden von den Kritikern als unangemessen und traumatisierend für Kinder angesehen, gehen aber genau in die Richtung, die die UNO-Frauenrechtskommission gerne hätte.
Diese Ereignisse haben zu einer öffentlichen Diskussion geführt, in der Eltern und Politiker gleichermaßen die Einführung solcher Unterrichtseinheiten hinterfragen. Sie fordern die sofortige Aussetzung des Sexualkundeunterrichts in den Grundschulen des Kantons Aargau und setzen sich dafür ein, dass die Schulen sich auf die akademische Bildung konzentrieren sollten, ohne die moralische und sexuelle Erziehung den Schulen und externen Aktivistengruppen zu überlassen.
Die Kritik bezieht sich nicht nur auf den spezifischen Vorfall in Aargau, sondern auch auf die breite Ausrichtung der Sexualerziehung, die als zu indoktrinierend angesehen wird. Ziel ist es, Kinder vor unangemessenen und möglicherweise traumatisierenden Erfahrungen zu schützen und die Rechte der Eltern zu wahren.