«Wo es eine Maskentragpflicht gibt, sind Stoffmasken nicht mehr erlaubt, sondern es müssen Hygienemasken getragen werden.» Dies hat der Zuger Regierungsrat Stephan Schleiss (SVP) in einer Medienmitteilung vom 3. Februar bekannt gegeben.
Die Massnahme gilt nur an den Schulen. Auf die Frage nach den Rechtsgrundlagen antwortete Stephan Schleiss:
«Wir werden an den Schulen – in eigener Regie – die Schutzkonzepte dahingehend schärfen, dass wir die Maskenpflicht konkretisieren. Für Schülerinnen und Schüler sind nicht-zertifizierte Stoffmasken (bspw. selber gemachte) nicht mehr erlaubt. Lehrpersonen müssen FFP2-Masken tragen. Ausnahmen dürfen die Schulleitungen nur mit ärztlichem Attest gewähren.»
In derselben Medienmitteilung, in der «Coronatests» an den Schulen des Kantons Zug angekündigt werden, heisst es ferner: «Für Lehrpersonen aller Stufen wird zudem das Tragen einer FFP-2-Maske empfohlen. … Auf der Primarstufe und im Kindergarten, wo Kinder keine Maske tragen, kann eine FFP-2-Maske Quarantäne für die Lehrerinnen und Lehrer zuverlässig verhindern. Das Tragen solcher Masken ist anstrengend und gewöhnungsbedürftig, zahlt sich mit Blick auf weniger Quarantänen indes aus.»