Wegen des Lockdowns droht den Bewohnern in Alten- und Behinderteneinrichtungen derzeit mehr denn je soziale Isolation. Trotz der Infektionsschutzmassnahmen muss den Menschen, die in Einrichtungen der Langzeitpflege leben, ein Mindestmass an sozialen Kontakten gesichert werden, fordert der Deutsche Ethikrat in seiner am heutigen Freitag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung.
Mit der jüngsten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes habe der Gesetzgeber nur angedeutet, welche konkreten Kontaktregelungen sowohl den Zielen des Infektionsschutzes wie auch den individuellen Ansprüchen auf soziale Teilhabe gerecht werden, schreibt der Deutsche Ethikrat. Er fordert, weniger die Anzahl der sozialen Kontakte «als vielmehr deren Qualität in den Blick zu nehmen». In der Ad-hoc-Empfehlung heisst es:
«Zudem müsse stets individuell beantwortet werden, welche Beschränkungen hinsichtlich Art und Häufigkeit sozialer Kontakte sich in welcher Weise auf die Lebensqualität der einzelnen Person mit Pflegebedarf auswirken. Wo immer dies vertretbar ist, sollen die in Einrichtungen der Langzeitpflege Lebenden selbst über die Auswahl ihrer Kontaktpersonen entscheiden.»
Darüber hinaus sollten Angebote wie virtuelle Kontakte möglich gemacht werden. Dabei solle der virtuelle Kontakt als Ergänzung und nicht als Ersatz für den physischen Kontakt zu verstehen sein.