Die deutsche Bundesregierung bestehend aus Grünen, SPD und FDP (Ampelkoalition) plant umfassende Anpassungen am Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Der jüngst vorgeschlagene Gesetzentwurf würde die Geburtsurkunde grundlegend ändern. Aktuell dokumentiert sie die biologische Abstammung und begründet eine elterliche Verantwortung durch eine Mutter und einen Vater.
Mit dem vorgeschlagenen Mehrelterngesetz, für das Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Verantwortung trägt, soll es möglich werden, dass die Geburtsurkunde die Biologie ausser Acht lässt und das Sorgerecht auf bis zu vier erwachsene Elternteile aufteilt, unabhängig von biologischen Verwandtschaften. Das neue Gesetz soll eine Co-Mutterschaft und Mehr-Elternschaft ermöglichen.
Heute belegt die Geburtsurkunde die biologische Abstammung eines Kindes und begründet eine gegenseitige Verantwortung. Die Eltern kümmern sich um ihr Kind, das Kind kümmert sich später um die alt gewordenen Eltern.
Die Argumentation der Regierung lautet, dass diese Familienstruktur veraltete Rollenbilder festige. Kritiker monieren hingegen, dass die Regierung und die ihr zugrundeliegenden Parteien seit Jahren einen Feldzug gegen die traditionelle Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern führen.
Die vorgeschlagene Änderung könnte laut Kritikern nicht nur zu komplexen familiären Strukturen führen, sondern im Extremfall auch die Verantwortung von bis zu vier älteren Personen auf ein Kind übertragen.
Ein besonderer Kritikpunkt ist die Möglichkeit, «Co-Eltern» zur Geburtsurkunde hinzuzufügen. Dies könnte bei Trennungen zu komplizierten Sorgerechtsstreitigkeiten führen, insbesondere wenn vier Erwachsene involviert sind.
Kritiker fürchten auch die negativen Auswirkungen auf bereits geborene Kinder, wenn diese ohne klare Zuordnung zu Mutter oder Vater mit vier «Co-Eltern» aufwachsen. Die geplante Reform des Familien- und Abstammungsrechts würde im Ergebnis die traditionelle Elternschaft von biologischen Fakten entkoppeln. Am Ende könnte der Staat auf Antrag hin mit einem Rechtsakt über die Elternschaft bestimmen. Dies wäre das Ende der natürlichen Elternschaft. Eine Elternschaft würde nicht mehr durch Fakten, sondern durch eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung bestimmt.
Bisher gilt der Grundsatz nach römischem Recht: «Mater semper certa est», («die Mutter ist immer sicher»). Das heisst auf Deutsch: «Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.» Für Väter gilt heute: Pater semper incertus est («der Vater ist immer ungewiss»). Also ist die Rechtsvermutung seit den Römern: «Pater est, quem nuptiae demonstrant» («Vater ist, wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist»).
Diese uralten und bewährten Grundsätze werden mit dem Reformprojekt in Deutschland in Frage gestellt. Grundsätzlich ist das zwar immer noch so, aber es kann durch einen Rechtsakt der Behörden geändert werden. Die Ehefrau der Mutter kann zum Beispiel als «Zweitmutter» eingetragen werden.
Die Konsequenzen dieser Neufassung des Familienrechts gehen aber noch weiter. Sie würden wohl durch die Hintertür die Leihmutterschaft mit sich bringen. Ist die lesbische Partnerin rechtlich als «Mitmutter» gesetzt, würden wohl im Sinne der Gleichberechtigung ähnliche Forderungen homosexueller Männer nur eine Frage der Zeit sein. Da homosexuelle Männer ihren Kinderwunsch nur mittels Leihmutterschaft und Eizellenspende erfüllen können, wäre die Legalisierung dieser beiden nicht nur in Deutschland heute verbotenen Praktiken die logische Konsequenz.
Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf bereitet also eine De-facto-Legalisierung des Frauen- und Kinderhandels in Form von Leihmutterschaft und Eizellenspende vor. Schon heute gibt es zum Beispiel (wir haben hier darüber berichtet) die Men Having Babies (MHB)-Konferenz in Berlin, die wohl vor allem zeigt, wie man die geltenden Regeln betreffend Leihmutterschaft, Samenspende und Eizellenspende umgeht, respektive bricht.
Der biologische Vater und die biologische Mutter wären in der vorgeschlagenen Reform in Deutschland für ein Kind entbehrlich. Es könnten also auch vier Männer, die mit dem Kind nicht biologisch verwandt sind, zu Miteltern gemacht werden. Damit würde eventuell auch Pädophilen eine Möglichkeit geboten, ganz legal per Adoption oder Leihmutterschaft im Ausland an Kinder zu kommen.
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf spricht zwar immer darüber, dass das Kindswohl an erster Stelle sei. In Bezug auf das Sorgerecht können sicher einige vorgeschlagene Flexibilisierungen das Leben von Patchworkfamilien und Scheidungskindern erleichtern. In der Praxis ist zu fürchten, dass die Reform aber eher die Rechte der Erwachsenen und der Behörden stärkt, die jenigen der leiblichen Eltern - vor allem der Mutter - schwächt und bei den Kindern Loyalitätskonflikte hervorruft.
Die Kontroverse um das Mehrelterngesetz spitzt sich zu. Fortsetzung folgt.
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