Eine mutmachende Geschichte und ein gutes Beispiel für alle die es noch nicht wagen, zivilen Ungehorsam zu leisten. Aus dem eben erschienenen Newsletter der Verfassungsfreunde:
Am 8. Dezember 2020 sitzt, wir nennen ihn mal Markus Muster [1], im Zug. Er mag keine Gesichtsmaske und trägt deshalb keine. Zwei Bahnpolizisten weisen ihn höflich, aber bestimmt darauf hin, dass er gegen das Epidemiengesetz verstosse ohne Mund-Nasen-Schutz. Markus interessiert das nicht; er weigert sich, dem Folge zu leisten und wähnt sich im Recht. Ihm wird eine Busse angedroht, er nimmt’s gelassen. Zunächst passiert nichts.
Am 11. Januar sitzt unser Mann wieder im Zug. Wieder ohne Maske, weil er die nicht tragen möchte. Und erneut erscheinen die beiden Bahnpolizisten. Es kommt zum gleichen Wortwechsel. Diesmal wird die Staatsanwaltschaft ins Spiel gebracht.
Am 19. Februar findet er einen Strafbefehl im Briefkasten. Ihm wird eine Busse in Höhe von 150 Fr. auferlegt und eine Verfahrensgebühr von 100 Fr.
Vorladung der Staatsanwaltschaft
Am 6. April 2021 wird unser Verfassungsfreund von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. In den Räumlichkeiten gilt Maskenpflicht. Deshalb schreibt Markus am 13. April in freundlichem Ton zurück, dass er der Aufforderung leider nicht Folge leisten könne. Er benötige eine schriftliche Erlaubnis, dass er ohne Maske erscheinen dürfe. Wenn er die nicht erhalte, gelte sein Fernbleiben als entschuldigt und seine Einsprache als nicht zurückgezogen. Er macht «besondere Gründe» geltend, die ihn von der Maskenpflicht befreien würden, und bezieht sich ausdrücklich auf die Verordnung zum Tragen einer Maske.
Am 15. April wird Markus Muster von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, ein ärztliches Attest vorzulegen. Alles andere gelte nicht. Nun wird ihm mit dem Bezirksgericht gedroht. Unseren Markus lässt das kalt.
Und dann: die Überraschung! Am 2. Juli erhält unser Verfassungsfreund per Einschreiben die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft, dass sein Verfahren abgeschlossen sei «aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse».
Aber damit nicht genug!
Markus setzt daraufhin noch nach und stellt der Staatsanwaltschaft seinen Aufwand in der Angelegenheit in Rechnung: Fahrtweg, Einschreibegebühren, Zeitaufwand! Er kommt auf eine Summe in Höhe von 292.34 Fr. und bittet um eine Genugtuungssumme in Höhe von 250 Fr. Er gibt auch noch grad seine Kontoverbindung an.
Und das Ende vom Lied?
Unser Verfassungsfreund erhält nicht nur Schadensersatz in Höhe von 292.34 Fr., wie er es aufgelistet hat, sondern zusätzlich werden ihm noch 100 Fr. Genugtuung zugesprochen. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staats.
[1] Der Name ist der Redaktion der Freunde der Verfassung bekannt; alle Dokumente liegen vor.