Vor beinahe fünf Jahren, im Juni 2020, veröffentlichte der freischaffende Journalist Stephan Seiler ein aufrüttelndes Interview mit dem pensionierten Rechtsanwalt Dr. iur. Heinz Raschein aus Scharans (GR). Anlass war ein Schreiben Rascheins an den Bundesrat vom 29. März 2020, in dem er die damaligen Notrechtmaßnahmen als verfassungswidrig kritisierte. Als erster Schweizer Anwalt stellte sich Raschein öffentlich gegen die Pandemiepolitik – mit Mut, Sachverstand und einem tief verankerten Rechtsbewusstsein. Rechtsanwaltskollege Philipp Kruse berichtete diese Woche auf seinem Telegram-Kanal.
Seit 2020 unterstützte Raschein über Jahre hinweg zahlreiche Bürger unentgeltlich in rechtlicher Not. Besonders erwähnenswert ist seine zentrale Rolle bei der größten je gegen die Eidgenossenschaft erhobenen Staatshaftungsklage, gemeinsam mit dem Verein WIR MENSCHEN und mehreren engagierten Anwälten. Über 10.000 Beschwerdeführer zogen bis vor das Bundesgericht – das Urteil vom 29. August 2024 ist öffentlich einsehbar.
Doch der wohl bewegendste Fall ist jener des schwerkranken V.P. aus dem Kanton Zürich. Dieser wurde am 23. Dezember 2020 mit einschneidenden Maßnahmen belegt – unter anderem Waffenabgabe und Redeverbot – basierend auf einer Denunziation. Sein Pflichtverteidiger verweigerte die fristgerechte Beschwerde. In seiner Not wandte sich V.P. an Heinz Raschein. Kurzentschlossen sprang dieser ein, reichte eine Beschwerde ein und rettete dem Mann seine verfahrensrechtlichen Chancen – und das ohne einen einzigen Rappen zu verlangen.
Die Quittung kam bald: Eine Buße von 3.500 CHF wegen angeblicher Verletzung des Anwaltsmonopols. Raschein akzeptierte dies nicht, kämpfte weiter – zunächst erfolgreich: Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn frei. Doch das Obergericht Zürich hob diesen Freispruch auf und verurteilte ihn wegen formeller Verstöße, obwohl sein Eingreifen einzig der Sicherstellung von Rechtsschutz galt. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil am 26. März 2025 – trotz der klaren Schutzabsicht Rascheins und trotz seines tadellosen Handelns im Sinne der Menschenwürde.
Diese Entscheidung ist ein Tiefschlag – juristisch, menschlich und moralisch für einen Mann, der nur eines wollte: helfen.
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