Diese Arzneimittel (die homöopathischen, Anm. der Red.)
leisten aufgrund ihrer geringen Kosten einen Beitrag zur
Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aus dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) § 34
des Bundessozialministeriums, Frühjahr 2003
Liebe Leserinnen und Leser!
Ich erhielt einmal von einer in Naturheilverfahren bewanderten Bekannten ein Geschenk. Ein keines Set von verschiedenen Glasfläschen mit kleinen Kügelchen: Homöopathie. Es war eine Art homöopathischer Notfallkoffer.
Während einer kleinen Reise wurde ich von Kopfschmerzen heimgesucht, die mich damals öfters plagten. Ich suchte die entsprechenden Globuli heraus und nahm davon eins. Ich setzte mich ans Steuer, um nach Hause zu fahren. Während der Fahrt überfiel mich eine große Müdigkeit, aber die Kopfschmerzen ließen nicht nach.
Als ich es nach Hause geschafft hatte, stellte ich fest, dass ich irrtümlich die beruhigenden Kügeli und nicht die schmerzlindernden erwischt hatte. Das war meine erste Erfahrung mit Homöopathie.
Ich hatte seither viele weitere positive Erfahrungen damit – vor allem in Kombination mit anthroposophischer Medizin. Die Anthroposophische Medizin baut auf den diagnostischen und therapeutischen Methoden der Schulmedizin auf und ist erweitert durch ein Menschen- und Weltbild, welches auf den geisteswissenschaftlichen Erkenntnissen Rudolf Steiners beruht.
Anthroposophische Ärzte haben also ein breiteres Therapieangebot, das sich auch, aber nicht nur, der Homöopathie bedient. In zwei Punkten weichen sie öfters von den schulmedizinischen Therapien ab. Sie bekämpfen, erstens, nicht das Fieber, sondern die Krankheit, denn durch Fieber bekämpft bereits der Körper die Krankheit. Fiebersenker kommen nur sehr zurückhaltend zum Einsatz. Anthroposophische Ärzte sind, zweitens, nicht gegen Impfungen, bieten aber eine individuelle Impfberatung und weichen öfters von den offiziellen Empfehlungen ab.
Diese Philosophie ist natürlich heute den Gesundheitspolitikern ein Dorn im Auge. Es gibt in diesem Bereich Dinge, die sich der Logik und dem gesunden Menschenverstand nicht erschließen. Strikt schulmedizinisch denkende Ärzte sind der Meinung, dass Homöopathie derart stark verdünnt ist, dass sie nicht wirkt. Warum gibt es aber homöopatische Mittel, die rezeptpflichtig sind, wenn es sich doch um «Nixdrin Forte» handelt?
Gut kombinierte Homöopathie ist eben doch nicht «Nixdrin Forte». Im Bereich der alternativen Medizin, insbesondere der anthroposophischen Medizin in Kombination mit Homöopathie, habe ich stupende Erfolge gesehen.
Umso mehr geht mir nahe, was zurzeit in Deutschland passiert. Es scheint geradezu eine Kampagne im Gang zu sein gegen diese zum Teil alten Therapieformen – der Begründer der Homöopathie lebte in der zweiten Hälfte des 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wir haben schon hier, hier, hier und hier über die Tendenz berichtet, diese Therapien in Deutschland zu unterdrücken. Einmal ist es Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der sich «aus Prinzip» dagegen wendet und nun ist es der deutsche Ärztetag, der sich dafür ausspricht, dass Homöopathie aus den Leistungen der Krankenversicherung gestrichen wird, nicht mehr als Arzneimittel gesehen und die Apothekenpflicht beendet wird. Der Antrag geht also extrem weit und kann auch die berufliche Existenz von vorwiegend homöopathisch tätigen Ärzten gefährden.
Obwohl Gesundheitsminister Lauterbach sein Gesetzesprojekt zurückgenommen hat und die Resolution des Ärztetages nicht verbindlich ist: es scheinen Bestrebungen im Gang zu sein, außer der Schulmedizin quasi nichts mehr zuzulassen. Das ist praktisch. Dann muss man nicht mehr vergleichen, was funktioniert.
In der Schweiz ist die Situation ganz anders – und besser. In der Schweiz ist anthroposophische Medizin und Homöopathie seit dem positiven Ausgang der Volksabstimmung von 2009 Pflichtleistung der Krankenkassen. Das wurde gegen den Willen von Regierung und Parlament durch eine Volksinitiative durchgeboxt. Zusätzlich wurde die Forschung und Lehre an Universitätsspitälern gestärkt. Die Universität Bern hat auch eine Zusammenstellung von über 600 Studien zur Homöopathie aufgeführt. Die Politik wagt es deshalb bisher nicht, diesen Bereich anzurühren. Man hat keine Lust auf eine weitere Abstimmungsniederlage.
Gefahr droht aber davon, dass im Leistungskatalog Spitzenmedizin sehr gut abgegolten wird, während hausärztliche Beratungsdienstleistungen – anthroposophische Medizin und Homöopathie bestehen vor allem daraus – nicht sehr lukrativ sind. Eine ständige Knappheit ist deshalb die Folge. Auch an der ständigen Regulierungsdichte haben Alternativmediziner überproportional zu leiden.
Und dann gibt es noch den Kanton Appenzell Ausserrhoden – ein besonders fruchtbarer Boden für Kuranstalten, kantonal approbierte Naturärzte und besondere Heilerpersönlichkeiten. Schon im 19. Jahrhundert gab es Molkenkuren und Heilbäder. Menschen wie Kräuterpfarrer Künzle (1857–1945) und Alfred Vogel (1902–1996) begründeten Firmen, die pflanzliche Heilmittel herstellen. Aber auch als Heilpraktikerinnen tätige Frauen wie Babette Oertle-Alder (1884–1975) in Urnäsch und Karolina Schefer-Sigrist (1891–1976) in Teufen genossen einen Ruf, der weit über die Kantonsgrenzen ausstrahlte.
Entscheidend für den Zuzug von Naturärztinnen und Naturärzten war und ist eine beispielhaft liberale Gesetzgebung. Das prägt die Heillandschaft und integrative Medizin im Appenzellerland. Durch eine moderne, anspruchsvolle Zulassungsprüfung beziehungsweise eine Bewilligungspflicht hat zwar der Kanton ein wachsames Auge auf das Geschehen, ohne aber einzelne Therapieformen oder Methoden zu bevorzugen oder zu verbieten. Ende 2016 waren im kleinen Appenzell Ausserrhoden rund 251 Heilpraktikerinnen und -praktiker registriert.
Bei der Vereinheitlichung des Heilmittelrechts in der Schweiz und der Etablierung der Bewilligungsbehörde Swissmedic handelte dieser Kanton eine sogenannte Derogation, eine Ausnahmeregelung aus – was auch in der Schweiz nur wenige wissen: Lokale Heilpraktiker und Apotheken dürfen bis heute Heilmittel abgeben, die ausschließlich kantonal registriert sind. Dies sind zurzeit etwa 700 Präparate und 623 Hausspezialitäten, die in kleinen Firmen, Apotheken, Drogerien und Heilpraxen – mit Spezialbewilligung – hergestellt werden.
Vor einigen Jahren habe ich ein bei der Swissmedic registriertes Präparat, das kaum wirkte, durch ein solches mit Appenzeller Bewilligung ersetzt. Plötzlich wirkte es. Als ich es genauer ansah, stellte ich fest, dass es deutlich stärker ist – eine Dosis, die die Swissmedic nicht bewilligt, die Behörde in Herisau aber schon.
Was in Deutschland gerade geschieht, ist eine ganz schlechte Nachricht für freiheitlich gesinnte Menschen, die Verantwortung für sich und ihre Gesundheit übernehmen. Die Tendenz, in diesem sensiblen Bereich die Menschen zu bevormunden, die sich in der Coronazeit multipliziert hat, scheint sich fortzusetzen. Es lohnt sich, gegen diese Versuche zu kämpfen, damit es bei der eingangs zitierten Regelung bleibt.
Gleichzeitig ist es gut zu wissen, dass der Gesundheitssektor im Appenzell aufgrund einer sehr liberalen Regelung, Föderalismus und direkter Demokratie wächst, blüht und gedeiht.
Herzlich
Daniel Funk
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