Eine Gruppe rund um die Bauerngewerkschaft Uniterre fordert die Wiedereröffnung der Gemüsemärkte. Die Rechtslage ist eindeutig: Gemäss Verordnung des Bundesrates werden Marktstände für Lebensmittel gleich behandelt wie Supermärkte. Es müssen einfach die Abstandsregeln behandelt werden. Bereits haben La Chaux-de-Fonds und Neuchatel die Wiedereinführung der Lebensmittelmärke ab dem 8. April – rechtzeitig vor Ostern – beschlossen.