Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde von 26 Angestellten des Gesundheitswesen abgewiesen, die 2021 die Covid-«Impfungen» verweigerten. Die Beschwerdeführer – 19 aus San Marino, sechs Italiener und ein Moldawier – arbeiteten beim Istituto per la Sicurezza Sociale (Institut für Soziale Sicherheit) in San Marino, berichtet L’Indipendente.
Die Richter entschieden, dass die Maßnahmen des Staates angesichts der «Pandemie» und des legitimen Ziels, die öffentliche Gesundheit zu schützen, gerechtfertigt und verhältnismäßig waren. Auch wenn die Impfung nicht verpflichtend war, waren die ergriffenen Einschränkungen nach Ansicht des Gerichts notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung, einschließlich der Beschwerdeführer, zu schützen. Die Maßnahmen wurden als vorübergehend eingestuft und hätten das materielle und psychologische Wohl der Betroffenen nicht erheblich beeinträchtigt.
Die Entscheidung des EGMR steht laut L’Indipendente im Einklang mit einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts vom Dezember 2022, das ähnliche Maßnahmen während der «Pandemie» als verhältnismäßig eingestuft hatte.
Die Beschwerdeführer waren im Mai 2021 suspendiert worden, nachdem sie sich geweigert hatten, sich «impfen» zu lassen. Einige wurden auf schlechter bezahlte Positionen versetzt, andere verrichteten gemeinnützige Arbeiten für 600 Euro pro Monat, während wieder andere ohne Entlohnung blieben.
Die Betroffenen argumentierten vor dem EGMR, dass die Maßnahmen ihre Rechte auf Gleichheit, Arbeit, Selbstbestimmung und Gesundheit verletzt hätten. Der Gerichtshof sah dies jedoch anders und erklärte, dass die Suspendierung nicht als Disziplinarmaßnahme zu verstehen sei, sondern als eine Maßnahme, die das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Arbeit und dem Recht auf Gesundheit der Patienten, die die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, wahren sollte.
Die in Italien eingeführten Covid-Maßnahmen wurden in San Marino schon viel früher umgesetzt. Bereits am 22. Februar 2020 wurden die Schulen geschlossen und Verordnungen zum Verbot öffentlicher und privater Versammlungen erlassen. Im Januar 2021 wurde dann verfügt, dass «ungeimpftes» Gesundheits- und Sozialpersonal, das in Einrichtungen mit öffentlicher Beteiligung tätig ist, vom Recht ausgeschlossen werden kann, Dienstleistungen mit Patientenkontakt zu erbringen.
Dem Urteil des EGMR widerspricht das ebenfalls aktuelle des Verwaltungsgerichts Osnabrück bezüglich der Klage einer Pflegehelferin. Den Osnabrücker Richtern zufolge verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Nun liegt der Ball beim Bundesverfassungsgericht.
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