Nachdem Menschen aus Gütersloh in anderen Bundesländern nicht mehr von Hotels aufgenommen wurden (wir berichteten), kommt es jetzt zu einer weiteren massiven, staatlich tolerierten Einschränkung der Grundrechte in Deutschland.
§2 und § 194 des Grundgesetzes gelten nur noch auf dem Papier.
Was dies konkret bedeutet, schildert der Harz Kurier am Fall von Siegfried Vahldieck:,
«Am Tag vor der Abreise erhielt Vahldieck morgens einen Anruf aus dem gebuchten Hotel, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass die Gäste aus dem Landkreis Göttingen aufgrund der hohen Zahl von Corona-Infektionen hier nicht beherbergt werden können. Die Zimmer hatte die Reisegruppe bereits vor einem Jahr gebucht. ’Urlauber aus dem Landkreis Göttingen dürfen wir nicht aufnehmen’ wurde ihm erklärt».
Der Fall hat bundesweite Bedeutung und verdeutlicht das Kollabieren der Grundrechte im Zeitraffer. Eine gesetzliche Änderung des Grundgesetzes, bei der immerhin zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag zustimmen müssten, gab es nicht.
Und daher gilt — auf dem Papier — immer noch das, was Politiker selbst bei Wikipedia nachlesen können:
«Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein Grundrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Grundgesetz und bezeichnet die körperliche Bewegungsfreiheit. Die Freiheit der Person ist ein eigenes Grundrecht und grenzt sich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ab. Inhalt und Schutzbereich sind das Recht jedes Menschen, jeden zulässigen Ort seiner Wahl zu betreten, dort zu verbleiben und diesen zu verlassen, ohne durch die Staatsgewalt hieran behindert zu werden (körperliche Bewegungsfreiheit). Dieses Abwehrrecht des Menschen steht in der Tradition des aus England stammenden „Habeas Corpus“ und hat den Sinn, vor willkürlichen Freiheitseingriffen durch die Staatsgewalt geschützt zu sein.
Die Freiheit gilt für alle sich in Deutschland aufhaltenden Personen, es sei denn, für sie gilt ausländisches Recht und diese Freiheit wird durch zuständige ausländische Behörden beschränkt oder entzogen.»