Die Enthüllung eines Entwurfs für ein Präsidialdekret des Büros des Ministerpräsidenten, das die Beschaffung einer neuen Spionagesoftware vorsieht, hat eine Kontroverse ausgelöst, wie die Plattform In.gr diese Woche informierte.
Berichten zufolge sind die Funktionen dieser Software sogar noch ausgefeilter als die von Predator, von dem bekannt ist, dass es in Griechenland eingesetzt wurde und Dutzende von Personen ins Visier nahm.
Dabei geht es um den Verdacht, dass die Regierung systematisch Politiker (auch der eigenen Partei) und sonstige wichtige Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kirche und Medien abhört, um sie dann in der Hand zu haben und auf Linie zu bringen. In diesem Zusammenhang läuft eine Untersuchung, bei der es allerdings nicht zu eilen scheint.
Bei der Beschaffung einer neuen, besseren Aböhrsoftware scheint es aber dem griechischen «VEB Horch und Guck» mehr zu eilen. In.gr zitiert eine Reportage der Journalistin Gina Moscholiou, wonach im Büro des Ministerpräsidenten auf der Grundlage von Empfehlungen und Vorschlägen aller zuständigen Abteilungen der Ministerien bereits ein Präsidialerlass zu den Bedingungen für die Beschaffung und den Einsatz dieser Software ausgearbeitet werde.
Den Berichten zufolge sind die griechischen Behörden an der Anschaffung eines neuen, «unsichtbaren» Überwachungssystems interessiert. Es soll moderner sein als die bekannten Systeme Pegasus und Predator.
Um die Kommunikation der Zielperson mitzuverfolgen, wird es nicht mehr erforderlich sein, eine Textnachricht oder eine E-Mail zu senden, wie es bei Predator der Fall war. Bei dieser neuen Tracking-Software kann der Benutzer Daten, die sich in der Software des Geräts der Zielperson befinden, Dateien, Dokumente und sogar die Funktionsweise des Geräts beeinflussen.
Nach den Informationen, die In.gr vorliegen, wird die spezielle Software - falls erworben - nur auf Anordnung des Staatsanwalts des Nationalen Nachrichtendienstes auf dem Gerät einer Zielperson «installiert».
Denselben Quellen zufolge wurde die Behörde für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation (CSA) nicht über die Existenz des Entwurfs des Präsidialdekrets informiert. Es wird erwartet, dass diese über das neue Abhörsystem offiziell erst etwas erfährt, nachdem die Beschaffung abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass sie kein Mitspracherecht bei der Software hat.