Im Schweizer Kanton Solothurn wird derzeit über das revidierte Energiegesetz debattiert – ein Gesetz, das den Weg für eine nachhaltigere Energiepolitik im Kanton ebnen soll. Während Befürworter das Gesetz als notwendigen Schritt in die Zukunft sehen, warnen Kritiker vor einer übermäßigen Belastung der Bevölkerung und massiven Eingriffen in die Entscheidungsfreiheit der Bürger.
Das revidierte Solothurner Energiegesetz verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch im Kanton drastisch zu reduzieren, vor allem in Bezug auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas, und setzt stattdessen auf erneuerbare Energiequellen. Herzstück des Gesetzes sind nicht nur Anreize für den privaten Bereich – etwa in Form von Förderungen für die energetische Sanierung von Gebäuden – sondern auch klare Vorschriften. So müssen künftig Neubauten einen Teil ihrer Energie selbst erzeugen, und auch bei der Installation oder dem Ersatz fossiler Heizungen sind strikte Grenzwerte vorgesehen.
Erneuerbare Energien wie Solarenergie und Windkraft sollen stärker gefördert werden, und der Kanton plant, mit speziellen Programmen nachhaltige Energiequellen wie Biogasanlagen und Fernwärmesysteme zu unterstützen. Doch wo es klare Vorgaben und Subventionen gibt, besteht die Gefahr von zusätzlicher Bürokratie und von hohen Kosten.
Bereits 2018 war ein erster Versuch gescheitert, das alte Gesetz von 1991 durch eine modernisierte Vorlage zu ersetzen. Über 70 Prozent der Solothurner stimmten damals gegen das Gesetz, das als zu restriktiv und bürokratisch empfunden wurde. Nun, nach Jahren der Überarbeitung und einem Kompromissprozess, liegt erneut ein revidiertes Gesetz zur Abstimmung vor – diesmal jedoch mit breiterer Unterstützung. Die Wirtschaftsverbände, der Hauseigentümerverband und die FDP haben sich hinter das neue Gesetz gestellt, das aus ihrer Sicht auf freiwilligen Anreizen basiert und keine verpflichtenden Verbote enthält.
Die FDP und ihre Verbündeten betonen, dass das Gesetz eine flexible und lösungsorientierte Umsetzung der Energiewende ermögliche, ohne dass Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen mit unangemessenen Einschränkungen und bürokratischen Hürden konfrontiert würden. Es biete die Möglichkeit, innovative Projekte zu fördern, ohne die Wirtschaft zu belasten oder übermäßige staatliche Eingriffe zu riskieren.
Doch die Gegner, angeführt von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und zahlreichen weiteren Organisationen, haben das Referendum ergriffen und kämpfen gegen das Gesetz. Ihre Argumente drehen sich vor allem um die Befürchtung, dass dieses Gesetz zu hohen Kosten für die Solothurner Bevölkerung führen werde. Von den nötigen Investitionen für Solarenergie und Gebäudeisolierungen bis hin zu möglichen Steuererhöhungen. Die Gegner warnen vor einer «Energie-Bürokratie» und einem «Solar-Zwang», der den mittelständischen Bürgern das Leben schwer machen würde.
Die Auseinandersetzungen im Wahlkampf gehen jedoch nicht nur um den Inhalt des Gesetzes, sondern auch um die Form der Kampagne. Während die SVP einen harten Wahlkampf führt und mit emotionalen, teils alarmierenden Plakaten auf die Nachteile des Gesetzes hinweist, werfen dessen Befürworter ihren Gegnern vor, den politischen Diskurs durch «Desinformation» zu vergiften.
SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann, einer der prominentesten Kritiker des neuen Gesetzes, wehrt sich gegen die Vorwürfe, dass seine Partei mit irreführenden Werbemaßnahmen agiere.
Das revidierte Energiegesetz im Kanton Solothurn wird von seinen Gegnern als finanziell belastend und bürokratisch aufgefasst. Sie warnen, dass die Umsetzung des Gesetzes für die Steuerzahler erhebliche Kosten mit sich bringt. Zu den finanziellen Belastungen gehören Ausgaben für den Bau von Solaranlagen, die Installation von Batterien und Gebäudedämmungen in Neubauten, Biogasanlagen, Fernwärmeheizungen sowie die Forschung an Energiespeichern. Auch die Abnahme von Solarstrom soll künftig von den Steuerzahlern finanziert werden. Kritiker argumentieren vor allem, dass wenige von diesen Maßnahmen profitieren, während die gesamte Bevölkerung zahlen muss.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Solothurner bereits über den Strompreis Subventionen des Bundes für erneuerbare Energien bezahlen und dass nun auch der Kanton eine zusätzliche Energie-Kasse einführen möchte, in die Steuerzahler einzahlen müssen. Zudem seien neue Juristen-Stellen notwendig, um die zahlreichen Verfahren im Zusammenhang mit Subventionen, Beschwerden, Ausnahmebewilligungen und Strafen zu verwalten.
Für Hauseigentümer wird der Gesetzesentwurf besonders problematisch. Neu wird ein Solarzwang für alle Neubauten eingeführt, der zusätzliche Kosten von etwa 30.000 Franken für ein Einfamilienhaus verursachen kann. Der Kanton darf zudem von Hauseigentümern verlangen, ihre Gebäude zu isolieren und zu dämmen, wobei diese Kosten von den Eigentümern und Mietern getragen werden müssen. Auch die Installation von Ladestationen für Elektroautos wird verpflichtend, selbst wenn die Hausbesitzer kein E-Auto besitzen.
Ein weiteres Problem stellt die strenge Regulierung von fossilen Heizungen dar. Neue Öl- und Gasheizungen werden fast vollständig verboten, und bestehende Heizungen müssen den ständig sinkenden Grenzwerten für Raumtemperaturen entsprechen. Bis 2030 sollen zudem alle elektrischen Boiler durch Wärmepumpen ersetzt werden.
Das Gesetz ermöglicht es den kantonalen Beamten, jederzeit in Wohnungen und Häuser einzutreten, um die Umsetzung des Gesetzes zu kontrollieren. Hauseigentümer und Mieter müssen den Behörden Zugang gewähren und die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Aber nicht nur diese «Mitwirkungspflicht» ist heikel. Es gibt auch einen Passus im Gesetz, wonach es für Subventionen keinen Rechtsanspruch gibt. Damit ist gemäß dem Juristen Wyssmann klar, dass Beamte willkürlich entscheiden dürfen, wem sie Subventionen gewähren und wem sie diese verweigern.
Ein weiterer kritisierter Punkt ist, dass der Kanton künftig selbst Wind- und Solarparks genehmigen kann, wodurch die Gemeinden keine Mitspracherechte mehr haben. Dies betrifft vor allem Regionen wie den Solothurner Jura und andere ländliche Gebirgslagen, in denen große Wind- und Solarparks entstehen sollen, was von den betroffenen Anwohnern abgelehnt wird.
Gegner des Gesetzes, darunter das Bürgerkomitee gegen das Energiegesetz, warnen, dass der neue Gesetzesentwurf die Solothurner Bevölkerung noch stärker belasten wird als der ursprüngliche Entwurf von 2018, der bereits von den meisten Gemeinden abgelehnt wurde. Daher fordern sie die Solothurner auf, bei der Abstimmung am 9. Februar 2025 mit «NEIN» zu stimmen.