Viele Deutsche würden den Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gern entkommen. Denn spätestens seit der Corona-Zeit sind ARD und ZDF berühmt-berüchtigt dafür, nicht nur unausgewogen, sondern sogar falsch zu informieren. Dieser Trend hat sich seitdem fortgesetzt und spiegelt sich in der Berichterstattung über andere Themen wieder, wie beispielsweise den Ukraine-Krieg oder vor kurzem über die US-Wahlen.
Die Krönung: Trotz der eklatanten Mängel in ihrer Berichterstattung sind ARD und ZDF gerade im November vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro durchzusetzen. Die bisherigen neun Milliarden Euro jährlich scheinen den regierungstreuen Sendeanstalten nicht zu reichen.
Doch in der Bevölkerung regt sich immer mehr Widerstand. Der Geschäftsführer des Portals Beitragsblocker, Markus Boenig, hat deshalb schon vor fünf Monaten die Initiative «Rundfunkalarm» ins Leben gerufen, die sich gegen diese Zwangsgebühren und die Desinformation im ÖRR richtet.
Boenig und seine Mitstreiter haben mehrere Wege gefunden, um sich gegen den Zwangsbeitrag zur Wehr zu setzen. So geht man gemeinsam gegen Festsetzungsbescheide vor und zieht vor die Verwaltungsgerichte, um zu beweisen, dass der ÖRR nicht neutral und ausgewogen berichtet. Auch geht es darum, dem Beitragsservice die Grundlage für die Datenverarbeitung und damit für den Rundfunkbeitrag zu entziehen.
In einem Interview mit Marc Friedrich hat Boenig nun darüber informiert, auf welchem Stand seine Initiative ist. Mittlerweile haben sich 25.000 Beitragsblocker oder -stopper angeschlossen, 33.000 Programmbeschwerden wurden eingereicht, tausende von Gerichtsverfahren laufen. Zum Vergleich: Beim SWR gingen im vergangenen Jahr insgesamt nur 340 dieser Beschwerden ein.
Um das Ende der ÖRR-Beiträge einzuläuten, ist die Mithilfe aller Bürger gefragt. Boenig erläutert, wie das funktioniert: Um zum Erfolg zu kommen, müssen tausende Beweise gesammelt werden, die bestätigen, dass die Sender unausgewogen oder falsch informieren. Denn bei «systematischen, dauerhaften Verstößen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Rechtsstaatsprinzip oder gesetzliche und vertragliche Grundlagen kann der Beitragszahler nicht verpflichtet sein, diese Rechtsverstöße mit seinen Beiträgen zu finanzieren».
Die Programmbeschwerden werden deshalb auf Boenigs Portal gesammelt, die jeweiligen Informationen über die Sender oder das Programm, in denen nicht neutral oder falsch berichtet wurde, können dort mit wenigen Klicks eingegeben werden.
«Das ist vergleichbar mit einer Nachbarschaftsklage gegen einen bellenden Hund. Es ist offensichtlich, dass der Hund nervt, dass er verrückt ist und die ganze Zeit bellt. Aber vor Gericht muss das genau bewiesen werden, also muss man wissen, wann oder wie oft er bellt. 10 oder 20 Beweise würden nicht reichen, es müssen mehr sein», betont Boenig.
Wem es reicht und wer mitmachen will, der kann sich der Gemeinschaft der Beitragsblocker hier anschließen.
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