Eine 36-jährige Frau aus Palermo wurde für Nebenwirkungen der «Impfungen» gegen «Covid» entschädigt, berichtet Byoblu. Die Frau hat nach drei Injektionen (eine mit dem AstraZeneca- und zwei mit dem Pfizer-Präparat) dauerhafte Schäden erlitten, insbesondere eine Myokarditis. Wie das Portal feststellt, wurde die Myokarditis erst später im Beipackzettel von Pfizer aufgeführt, nachdem die weltweite Impfkampagne bereits gestartet war.
Zwei Jahre nach den «Impfungen» wurde der Frau nun eine finanzielle staatliche Entschädigung zugesprochen. Die medizinische Kommission des Krankenhauses in Messina bestätigte laut Byoblu den Zusammenhang zwischen der Myokarditis und den Injektionen und gewährte der Frau eine lebenslange Entschädigung. Die genaue Summe muss noch festgelegt werden, soll aber etwa 1800 Euro pro Monat für den Rest ihres Lebens betragen.
Byoblu verweist dabei auf eine gesetzliche Schutzbestimmung für Personen, die Impfnebenwirkungen erleiden. Die Hauptreferenz sei das Gesetz Nr. 210 vom 25. Februar 1992, das Entschädigungen für Nebenwirkungen von gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen vorsehe. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 26. Mai 2020 habe die Entschädigungspflicht auch auf nicht obligatorische Impfungen erweitert, was auch die Präparate gegen Covid einschliesse. Im Januar 2022 sei per Gesetzesdekret ein Fonds von 150 Millionen Euro für mögliche Entschädigungen aufgrund von Nebenwirkungen eingeführt worden, so Byoblu.
Trotz dieser Regelungen bleibt gemäss dem Portal ein grosses Problem bestehen: Die Entschädigung der Frau aus Palermo sei eine Ausnahme, nicht die Regel. Oft werde die Verbindung zwischen Krankheit und Impfung nicht anerkannt, was die Betroffenen daran hindere, jegliche Form von Entschädigung zu beantragen.
Diese Unsicherheit werde durch Einschüchterung seitens der Institutionen im Zusammenhang mit Impffragen verstärkt. Kritik an Impfstoffen werde oft zensiert und Ärzte würden oft vor Äusserungen zurückscheuen, um berufliche Konsequenzen zu vermeiden.
Byoblu beanstandet zudem die passive Pharmakovigilanz der Arzneimittelguntur AIFA. Die Überwachungsberichte des Instituts seien seit Dezember 2022 nicht aktualisiert worden. Das erschwere den Zugang zu wichtigen Daten zum Nutzen-Risiko-Verhältnis der Injektionen.
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