Sucharit Bhakdi zählt zu den profiliertesten Stimmen der massnahmenkritischen Bewegung in Deutschland. Seit Beginn der «Pandemie» wies er wiederholt auf zahlreiche Ungereimtheiten hin. Und er beging leider auch Fehler. Fehler, auf die seine Gegner, die jedes Wort des ehemaligen Facharzts für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie sezieren, immer warteten.
In einem Interview mit Kai Stuht diesen Sommer machte Bhakdi mit Blick auf Israel die folgenschwere Aussage, dass es «kein Volk» gebe, das besser lerne. Doch nun hätte es «das Böse gelernt und umgesetzt» (wir berichteten). Die Aussagen bezogen sich auf die verfehlte Impfpolitik der israelischen Regierung.
Der Shitstorm folgte sogleich. Und die Mühlen der Justiz begannen ebenfalls zu mahlen. Sigmount Königsberg, Antisemitismus-Beauftragter der jüdischen Gemeinde Berlin, erstellte daraufhin Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins nahm Ermittlungen wegen des Vorwurfs auf, im November stellte sie das Verfahren aber zunächst wieder ein, wie eine Sprecherin mitteilte.
Doch inzwischen sei das Verfahren wieder aufgenommen worden. «Aufgrund der späteren medialen Berichterstattung über die Entscheidung der Kieler Staatsanwaltschaft habe Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter in der vergangenen Woche das Ermittlungsverfahren von Amts wegen zur Überprüfung angefordert, sagte die Sprecherin», wie die Frankfurter Allgemeine am Donnerstag berichtet.
Und weiter die Sprecherin des Generalstaatsanwalts: «Der Generalstaatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel wieder aufgenommen und übernommen, weil die rechtliche Bewertung des Vorgangs nach hiesiger Einschätzung rechtlich jedenfalls zweifelhaft ist und der genaueren Überprüfung bedarf.»
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