Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ministerium (BMG) vergab einen 9,5 Millionen Euro schweren Auftrag für die Abwicklung von Maskenkäufen des BMG ohne Ausschreibung an EY. Ab Montag wird sich das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit diesem Vorgang beschäftigen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt in seiner Online-Ausgabe.
«Wenn der Auftrag schon nicht ausgeschrieben wird, hätte das Ministerium wenigstens mit mehreren geeigneten Kandidaten verhandeln müssen», erklärte der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte für Vergaberecht Harald Nickel gegenüber dem Ärzteblatt. Nickel klagte deswegen gegen das BMG und zog – nachdem er in erster Instanz verloren hat – den Fall ans Oberlandesgericht weiter.
Was war passiert?
Das BMG hatte in einem sogenannten Open-House Verfahren jedem Anbieter von Atemschutzmasken 4,50 Euro für FFP2 Masken zugesprochen und auch sonst exorbitante Preise garantiert. Die grosse Zahl der Händler überforderte Spahns Ministerium, so die Version aus Berlin, das sich angeblich nicht in der Lage sah, die Beschaffungen abzuwickeln — und dafür EY engagierte.
An dieser Version freilich darf man seine Zweifel haben. Daß Spahns Ministerium externe Hilfe benötigte, um die Abrechnungen und Zahlungen an die Lieferanten selbst abzuwickeln, erscheint angesichts des 15,31 Milliarden schweren Jahresetats des Hauses unglaubwürdig. Zudem verfügt das BMG über 700 Bedienstete — warum Spahn den 9,5 Millionen Auftrag an EY vergab, bleibt ein Rätsel.