Das berüchtigte Bataillon Asow ist eines der Neonazi-Streitkräfte, die in der Ukraine tätig sind. Es ist sogar in die ukrainischen Streitkräfte integriert. Diese rechtsradikalen paramilitärischen Einheiten sind seit 2014 verantwortlich für Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung im Osten des Landes.
Nun hat der Oberste Gerichtshof Russlands das Asow-Bataillon als terroristische Organisation eingestuft, wie l’Antidiplomatico unter Hinweis auf die russische Presseagentur TASS berichtet. Das Gericht hat nur den Tenor des Urteils verkündet, seine Beweggründe bleiben unbekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Berufungsgericht angefochten werden.
Der Fall wurde in Abwesenheit der Gegenseite verhandelt, erläutert TASS. Der grösste Teil der Anhörung fand hinter verschlossenen Türen statt, da geheimes Material erörtert wurde. Journalisten durften die Übertragung nur während der Zeugenvernehmung verfolgen.
Diese Zeugen – russische Menschenrechtsaktivisten und Journalisten – hätten dem Gericht von den zahlreichen Verbrechen der Asow-Kämpfer berichtet, so TASS. Im Gerichtssaal seien Interviews mit Einwohnern von Mariupol und Wolnowacha gezeigt worden, deren Angehörige von den Kämpfern des Asow-Bataillons getötet, entführt oder gefoltert wurden.
Laut Alexander Dyukov, Direktor der Historical Memory Foundation, sind die Kämpfer des Asow-Bataillons Anhänger einer neonazistischen Ideologie. Zur Untermauerung seiner Behauptung führt er Artikel der Bataillonsgründer an, die Anzeichen für einen «extremen biologischen Rassismus» enthalten.
Die Mitglieder der vom Gericht als terroristische Vereinigung eingestuften Organisation seien strafrechtlich verantwortlich, erklärt TASS. Die Gründer und Anführer werden mit 15 bis 20 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Rubel (über 16’500 Dollar) bestraft, während auf Mitglieder niedrigerer Rängen 5 bis 10 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu 500’000 Rubel zukämen. Wer sich vor Beginn der Ermittlungen freiwillig nicht mehr an den Aktivitäten der Organisation beteiligt habe, sei von der Strafverfolgung ausgenommen.