Während der Corona-Krise haben Bund und Kantone mittelmässig zusammengearbeitet. Dies hält ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) fest, der am 12. Oktober publiziert wurde. Es gebe klaren Optimierungsbedarf im Falle einer Krisensituation.
Der Bericht der parlamentarischen Oberaufsichtskommission bemängelt zum Beispiel die Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Das Verständnis der Rollenverteilung und die klare Kompetenzverteilung habe vor allem während der «besonderen Lage» gefehlt. Dies habe das Krisenmanagement negativ beeinflusst.
Die GPK-S weist darauf hin, dass Bundes- und Kantonsbehörden nach dem Ende der Corona-Krise in mehreren Grundsatzfragen verschiedener Ansicht sind. Sie hat im Bericht 13 Empfehlungen vorgeschlagen, um die zukünftige Aufgabenverteilung in Krisensituationen zu verbessern:
- Einbezug der Kantone in die Krisenorganisation des Bundes; Festlegung von Regeln auf Verordnungs- oder Weisungsstufe.
- Bestimmung und Bekanntgabe der Kontaktstellen bzw. Ansprechpersonen im Krisenfall.
- Einführung von regelmässigen institutionalisierten Treffen zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen dem Bundesratskollegium und den Kantonen zum Austausch auf der politischen Ebene.
- Regelung der Krisen-Zusammenarbeit zwischen den Eidgenössischen Departementen und den interkantonalen Konferenzen (z.B. zwischen dem Eidg. Departement des Innern und der Gesundheitsdirektorenkonferenz).
- Klärung der Rolle und Aufgaben des vorgesehenen Koordinationsorgans während einer Pandemie.
- Bessere Regelung, wie Kantone beim Wechsel zwischen verschiedenen gesundheitlichen Lagen einbezogen werden können.
- Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in der ausserordentlichen Lage abgrenzen und die «Ausnahmeklausel» institutionalisieren.
- Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der besonderen Lage klären.
- Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen in der normalen Lage nach einer Pandemie klären.
- Konsultation der Kantone in Krisenzeiten verbessern.
- Die Kantone in Krisenzeiten besser über schweizweite Massnahmen informieren.
- Bilanz ziehen über die Weisungen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zuhanden der Kantone.
- Das Verbot nicht dringender medizinischer Eingriffe klarer regeln und die Aufrechterhaltung der Regelversorgung in einer Pandemie gewährleisten.
Stärkung der Kantone
Viele der Empfehlungen zielen darauf ab, die Position der Kantone gegenüber dem Bund in Krisenfällen zu stärken. Dies resultiert aus der Feststellung, dass der «Einbezug der Kantone in die Krisenorganisation (...) nur teilweise angemessen» war. Damit leistet die GPK-S einen wichtigen Beitrag zum Föderalismus und zum Subsidiaritäts-Prinzip.
Zudem fordert die GPK-S vom Bundesrat weitere Evaluierungen zum Krisenmanagement. So soll über den Einsatz der Armee und des Zivilschutzes Bilanz gezogen werden, ausserdem die Kontaktverfolgung von Bund und Kantonen untersucht sowie harmonisierte Informatiksysteme geprüft werden. Für beide Anliegen sind im Parlament Postulate eingebracht worden.
Die GPK-S erwartet vom Bundesrat, dass ihre Feststellungen bei laufenden Arbeiten, wie der Revision des Epidemiengesetzes und des Pandemieplans, einbezogen werden. Sie ersucht ihn, sich spätestens bis zum 15. Februar 2024 zu ihren Empfehlungen zu äussern.
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