Im Jahr 2021 erklärte ein damals 13-jähriges Mädchen aus Genf, dass sie sich als Junge identifiziere. Die Eltern, besorgt um die irreversible Natur medizinischer Eingriffe wie Pubertätsblocker, entschieden sich, das Kind mit psychologischer Hilfe zu unterstützen, statt einer physischen Transition zuzustimmen. Trotz ihrer Bemühungen, das Beste für ihre Tochter zu tun, veranlassten die Schule und die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine «soziale Transition», bei der das Mädchen in allen schulischen Belangen als Junge behandelt wurde.
Diese Entwicklung mündete in einer gerichtlichen Entscheidung, die den Eltern teilweise das Sorgerecht entzog. Die KESB brachte das Kind in eine staatliche Einrichtung, wo es zu weiteren Schritten in Richtung Geschlechtsumwandlung ermutigt wurde. Die Eltern, die anonym bleiben möchten, um ihre Kinder zu schützen, beschreiben die Situation als Albtraum und kämpfen nun vor Gericht, unterstützt von der Organisation ADF International, um das Sorgerecht zurückzuerlangen.
Der Fall hat weitreichende Implikationen und wirft Fragen zur elterlichen Autorität, dem Recht des Kindes auf psychologische Unterstützung und den internationalen Rechtsnormen auf. Das Jugendamt und eine unterstützende LGBT-Organisation drängten auf die Fortsetzung der Transition, obwohl die Eltern wissenschaftliche Studien und gesetzliche Änderungen in anderen Ländern präsentierten, die zur Vorsicht mahnen.
Die Eltern hoffen, dass eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung ihre Tochter zurück in ihre Obhut bringen und sie vor weiteren irreversiblen Maßnahmen schützen wird. Der Fall zeigt die Spannungen zwischen elterlichen Rechten, staatlichem Eingriff und dem Wohl des Kindes, insbesondere in sensiblen Fragen der Geschlechtsidentität.
Kommentar Transition News
Das internationale Recht verbietet die Trennung eines Kindes von den Eltern gegen deren Willen, außer bei Missbrauch. Die Schweiz verletzt mit dem Entscheid der KESB Genf internationales Recht. Es ist zu hoffen, dass das Gericht diese Entgleisung korrigiert und dass das Kind keine bleibenden Schäden davonträgt.
Der Fall reiht sich ein in eine internationale Tendenz zu einer übergriffigen Sexualerziehung, dem immer stärkeren Beschneiden der Elternrechte (siehe zum Beispiel hier) und dem immer aggressiveren Fördern der Gender-Ideologie (siehe hier hier und hier; weitere Links im letztgenannten Artikel) .
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