Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Radio Télévision Suisse (RTS) wegen ihrer Berichterstattung zur Volksinitiative «Für die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit» offiziell gerügt. Auslöser war ein Beitrag in der Nachrichtensendung 19h30 Ende Mai 2024, kurz vor der Abstimmung am 9. Juni, wie die Weltwoche schrieb. Die UBI kam zum Schluss, dass die Sendung in eklatanter Weise gegen das Vielfaltsgebot verstieß – ein Grundprinzip öffentlich-rechtlicher Medien in der Schweiz.
Laut Entscheid der UBI wurde den Gegnern der Initiative unverhältnismäßig viel Sendezeit eingeräumt. Sie konnten ihre Argumente breit entfalten, während zentrale Standpunkte der Befürworter kaum berücksichtigt wurden. Auch im Porträt des Initianten Richard Koller fehlte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit seinen Beweggründen. Wichtige Themen wie der Schutz vor sozialen oder beruflichen Konsequenzen bei einer Impfverweigerung wurden schlicht nicht erwähnt.
Besonders problematisch sei laut UBI auch die Bildsprache gewesen: Statt einer sachlichen Darstellung dominierte emotionales Filmmaterial von Demonstrationen, das vor allem die Gegenposition visuell unterstützte. So entstand bei den Zuschauenden der Eindruck, die Initiative sei vor allem eine radikale Randerscheinung – eine Sichtweise, die der tatsächlichen Debatte nicht gerecht wurde.
Die Entscheidung der UBI fiel mit sechs zu drei Stimmen. Sie fordert von der öffentlich-rechtlichen Rundfunkorganisation SRG SSR, innerhalb von zwei Monaten darzulegen, wie der Beitrag nachträglich ausgewogener dargestellt werden soll. Dies kann etwa durch eine Ergänzungssendung oder einen ausführlichen Onlinebericht geschehen.
Auch wenn der Beschluss gegen RTS noch nicht rechtskräftig ist, sendet er ein klares Signal: Öffentlich-rechtliche Medien stehen in einer besonderen Verantwortung – insbesondere im Vorfeld von Volksabstimmungen. Das Vielfaltsgebot verpflichtet sie, alle relevanten Perspektiven angemessen abzubilden und die politische Meinungsbildung nicht einseitig zu beeinflussen.
Für die Medienlandschaft in der Schweiz bedeutet der Fall eine mahnende Erinnerung: journalistische Sorgfaltspflicht sind keine Option, sondern demokratische Notwendigkeit.
Kommentar von Transition News
Es ist schön, dass die UBI dieses eklatante Fehlverhalten feststellt. Weitere Folgen wird es allerdings kaum haben. Und damit ist der Schaden angerichtet. Die Initiative ist abgelehnt und eine Chance ist verpasst für eine glasklare Verfassungsbestimmung, die dem Grundsatz «my body, my choice» Nachachtung verschafft. Die Volksabstimmung war begleitet von einer Medienlandschaft, die gegen die Initiative eingestellt und in keiner Weise ausgewogen war. Das festgestellte Fehlverhalten ist auch nur die Spitze des Eisberges. Aber solange solche Dinge für die betroffenen Medien keine fühlbaren Folgen haben, wird sich kaum etwas ändern.