Die links-sozialistische Regierungskoalition rund um den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez hat seit Beginn des Virus-Alarms im März 2020 diverse Gesetze verabschiedet, die nur ein Ziel haben: die Grundrechte und Freiheiten der Bürger immer mehr einzuschränken. Die Zentralregierung tut alles, um der Diktatur, die «dank» Corona auf leisen Sohlen ins Land zurückgekehrt ist, einen rechtlichen Rahmen zu verschaffen. Die diversen Autonomieregierungen ziehen am gleichen Strang.
Am 3. Juli informierte der Rechtsanwalt Aitor Guisasola auf seinem Kanal «Un abogado en contra de la demagogia» (Ein Anwalt gegen die Demagogie) über ein weiteres «Attentat» auf die Grundrechte der Menschen. Dabei handelt es sich um eine Gesetzreform, mit der die «Nationale Sicherheit» in «Krisenzeiten» geregelt werden soll. Schon am 22. Juni wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung vom Ministerrat begutachtet, Anfang Juli wurde er genehmigt. Auch Mainstream-Medien wie El País berichteten.
Offiziell heisst es:
«Der Zweck dieser Reform ist es, die Mechanismen zu stärken, die dem Staat zur Verfügung stehen, um auf die notwendigen Ressourcen für das Krisenmanagement zuzugreifen.»
Im Klartext bedeutet dies, dass die Regierung keinen «Alarmzustand» mehr ausrufen muss, um derart totalitäre Massnahmen zu ergreifen, wie sie es im Rahmen der «Pandemie» im März 2020 getan hat. Anzumerken ist, dass dieser «Alarmzustand» verfassungswidrig war (wir berichteten). Dadurch sind auch die etwa 1,1 Millionen Anzeigen hinfällig, die wegen Massnahmenzuwiderhandlungen erstattet wurden.
Wie Guisasola erklärte, werden die Bürger durch die Gesetzreform künftig keine Möglichkeit mehr haben, Widerspruch gegen solche Massnahmen oder damit verbundene Anzeigen einzulegen. Aber die Modifizierung des Gesetzes wird der Regierung weitere erschreckende Möglichkeiten eröffnen, sobald es rechtskräftig ist.
Sollte in Spanien in Zukunft ein Krisenzustand ausgerufen werden («Situation von Interesse für die Nationale Sicherheit»), egal ob es um Gesundheit, Ökologie oder Finanzen geht, dürfen die politischen Entscheidungsträger Beschlagnahmungen vornehmen oder Bürgerinnen und Bürger verpflichten, «persönliche Leistungen» zu erbringen.
Auch das Portal Perspektive Online beschäftigte sich am 6. Juli mit diesem neuen Knebelgesetz. Es informierte über Details des Gesetzestextes, die auch in El País zu lesen waren:
«Jede volljährige Person ist verpflichtet, die von den zuständigen Behörden geforderten ‹persönlichen Leistungen› gemäss den Richtlinien des Nationalen Sicherheitsrats zu erbringen, wenn in Spanien der Krisenzustand ausgerufen wird. In diesem Fall müssen sich ausnahmslos alle Bürger an die Anordnungen und Weisungen der Behörden halten.»
Perspektive Online schreibt weiter: «Für den Fall, dass in Spanien ein Krisenzustand ausgerufen wird, können die Behörden zudem alle Arten von Eigentum vorübergehend beschlagnahmen und ebenso die Einstellung aller Arten von Aktivitäten vornehmen.»
Personen, die durch die Beschlagnahme ihres Eigentums oder die Unterbrechung ihrer Tätigkeit einen finanziellen Schaden erleiden, hätten einen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings schliesse das Gesetz in seinen ersten Entwürfen die Zahlung von Entschädigungen an Personen aus, die zu einer «persönlichen Leistung verpflichtet» sind.
Diese Pflicht betreffe nicht nur alle Bürger, sondern auch Unternehmen und juristische Personen, die mit den Behörden zusammenarbeiten müssen, um die Krise durch «persönliche oder materielle Leistungen» zu überwinden.
Neben anderen Neuerungen enthalte der Entwurf die Verpflichtung der Medien, bei der «Verbreitung von Informationen präventiver oder operativer Art» mit den zuständigen Behörden zu kooperieren.
Mit der Gesetzreform werde ausserdem die im Oktober 2020 genehmigte Schaffung einer «strategischen Reserve» auf der Grundlage der nationalen industriellen Produktionskapazitäten mit dem Ziel der Sicherstellung der Selbstversorgung mit wesentlichen oder strategischen Produkten besiegelt.
Weiterhin soll ein «Nationales Sicherheitssystem» zur Kommunikation entwickelt werden, das durch das «spezielle Kommunikationsnetz der Regierungspräsidentschaft unterstützt und in jedem Ministerium einen Krisenraum und in jeder autonomen Gemeinschaft eine Verbindungsbehörde haben wird».
Öffentlich erkläre die spanische Regierung, mit der Reform auf die Pandemie zu reagieren, so Perspektive Online. Dagegen spreche, dass dafür der Krisenzustand so vage definiert sei, dass auch Kriege oder Aufstände darunter fallen können. Der Gesetzentwurf basiere zudem auf Artikel 30 der Verfassung, wonach «die Spanier die Pflicht und das Recht haben, Spanien zu verteidigen».
Aber der Clou kommt noch:
«Ob eine Situation als ‹von Interesse für die nationale Sicherheit› durch königlichen Erlass bezeichnet wird, obliegt in Zukunft ausschliesslich dem Regierungspräsidenten und nicht dem Parlament. Damit werden dem Regierungspräsidenten quasi-diktatoriale Vollmachten gegeben.»
Perspektive Online fragte sich deshalb berechtigterweise, «ob dieses Notstandsgesetz zur Vorbereitung auf Pandemien – oder doch auf Kriege und Aufstände» dienen soll.
Das härteste Gesetz zur Nationalen Sicherheit, das er bisher gesehen habe, sei das «Ley Mordaza» (Ley Orgánica 4/2015), das dem spanischen Volk im Jahr 2015 vom damaligen PP-Ministerpräsidenten Rajoy beschert wurde und seitdem als «Maulkorbgesetz» bekannt ist. Auf dessen Basis wurden während des ersten «Pandemie-Alarmzustands» die etwa 1,1 Millionen Anzeigen verhängt, die aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit nun null und nichtig sind.
Die Sozialisten, die sich bei Einführung des Gesetzes in der Opposition befanden, hatten damals vehement verkündet, sie würden alles tun, um dieses Gesetz zu kippen. Noch am 10. Januar 2020 versicherte der aktuelle Innenminister Fernando Grande-Marlaska, die Regierungskoalition aus PSOE und Podemos würde dieses Gesetz aufheben. Jetzt sei es eben diese Regierung, die eine Reform durchziehe, die die Grundrechte und Freiheiten der Bürger noch mehr einschränke und verletze, als es das «Maulkorbgesetz» bisher getan habe, resümierte Aitor Guisasola.