Kurz nach Beginn der «Pandemie» im März 2020 wurde im deutschen Mainstream über den klammheimlichen Ausbau der 5G-Netze berichtet, China kündigte an, man arbeite bereits an 6G, zeitgleich schoss Elon Musk die ersten Starlink-Satelliten ins All, erstmal sollten es 3000 sein, 20’000 wurden anvisiert (hier und hier).
In allen möglichen Ländern und Staaten der Welt überschlugen sich Regierungen darin, Tracking-Apps für Mobiltelefone zu entwickeln, mit denen man die Bewegungsprofile der Menschen verfolgen wollte, vermeintlich, um sie vor einer lebensbedrohlichen Corona-Infektion zu bewahren.
Der plötzliche digitale Hype war eng verbunden mit Informationen über digitale Impfpässe und QR-Codes. Kritiker deckten weitere Zusammenhänge mit der digitalen Zentralbankwährung, der digitalen biometrischen Identität und Sozialkreditsystemen nach chinesischem Vorbild auf (hier, hier, hier, hier und hier).
Die Digitalisierung wurde in höchsten Tönen gepriesen, weil diese angeblich die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger gewährleiste. Datensicherheit und Grundrechte interessierten Regierungschefs nicht mehr. Einige von ihnen, wie beispielsweise Klaus Schwab-Jünger Justin Trudeau, flogen sogar dabei auf, als sie die Daten ihrer Bürger illegal ausspionierten.
Auch die Risiken und Gefahren, die der frenetische Ausbau des 5G-Netzes für Menschen, Tiere und Umwelt haben könnte, erwähnten verantwortliche Politiker und Mainstream-Medien seinerzeit nicht. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass absichtlich ein Netz des Schweigens über diesen Aspekt der Digitalisierung gelegt wurde, die Teil der «Vierten Industriellen Revolution» ist, die vom Weltwirtschaftsforum (WEF) und anderen Great-Reset-Akteuren propagiert wird. Diese Kritiklosigkeit dominiert bis heute.
In Spanien hat sich die Menschenrechtsgruppe Liberum nun des Themas angenommen und eine Kampagne gegen den Ausbau des 5G-Netzes initiiert.
Der Hintergrund: Schon 2017 verabschiedete die Regierung ihren «Nationalen 5G-Plan», der mit der Strategie «Digitales Spanien 2025» und der Strategie «Förderung der 5G-Technologie» aktualisiert wurde. Ziel: Man wolle Spanien an die Spitze der Entwicklung der 5G-Technologie bringen und das Land darauf vorbereiten, die Chancen dieser neuen Technologie zu nutzen. Infolge dieses Plans stellten die Mobilfunk-Betreiber die 5G-Verbindung über ihre Antennen bereit.
Eklatant bei diesem Vorgehen: Dieser «Nationale 5G-Plan» verfügt nicht über die erforderlichen Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsstudien, wie sie im Gesetz 21/2013 vom 9. Dezember über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben sind. Das Vorsorgeprinzip bei der Einführung der 5G-Technologie wird nicht beachtet. Dies geht aus einer Erklärung des Ombudsmanns hervor. Dieser stellte fest:
«Das Vorsorgeprinzip ist einer der allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Gesundheitswesens gemäss Artikel 3d des Gesetzes 33/2011 vom 4. Oktober über das öffentliche Gesundheitswesen, der darin besteht, dass das Vorhandensein begründeter Hinweise auf eine mögliche schwerwiegende Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung, auch bei wissenschaftlicher Ungewissheit über die Art des Risikos, die Einstellung, das Verbot oder die Einschränkung der betreffenden Tätigkeit bestimmt.»
Weiter: Artikel 12.2 des Allgemeinen Gesetzes über die öffentliche Gesundheit 33/2011 vom 4. Oktober lege fest, dass die möglichen Auswirkungen der Exposition gegenüber elektromagnetischen Emissionen (EMF) auf die Gesundheit Teil der Überwachung der öffentlichen Gesundheit sind. Und Artikel 35 besage, dass öffentliche Verwaltungen Verordnungen, Pläne, Programme und Projekte, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben, einer Gesundheitsfolgenabschätzung unterziehen müssen.
Daher hätten der «Nationale 5G-Plan», die Strategie «Digitales Spanien 2025» und die Strategie «Förderung der 5G-Technologie» einer Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, betont Liberum. Doch dies sei nicht geschehen. Stattdessen hätten der «Nationale 5G-Plan» und die nachfolgenden Strategien den technologischen Fortschritt auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit der Menschen gefördert. Man habe die Risiken, die nicht-ionisierende Strahlung verursachen kann, völlig ignoriert.
Diese Illegalitäten habe die Regierung begangen, um die Installation von 5G-Antennen durch die verschiedenen Unternehmen des Sektors zu beschleunigen, ohne die Gefahren dieser Art von Emissionen zu berücksichtigen. Ein Beweis dafür sei das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung und der öffentlichen Anhörung zu dem Plan, konstatiert die Menschenrechtsgruppe.
Man habe die Einsprüche von Einzelpersonen und Bürgervereinigungen ignoriert, nicht aber die der Telekommunikationsfirmen, der Verwaltungen und der Hersteller, die sich nur auf die Einführung, Installation oder Nutzung dieser Technologie beziehen.
Liberum unterstreicht:
«Die spanische Regierung hat bei der Einführung von 5G nicht nur das Gesetz 21/2013 vom 9. Dezember über die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Gesetz 33/2011 vom 4. Oktober über die öffentliche Gesundheit nicht beachtet, sondern auch das Gesetz 9/2014 über die Telekommunikation. Dieses war bereits zu Beginn der Ausarbeitung des «Nationalen 5G-Plans» in Kraft und ordnete in seiner zehnten Zusatzbestimmung an, eine Interministerielle Kommission für Funkfrequenzen und Gesundheit zu schaffen, deren Aufgabe es ist, die Öffentlichkeit, die öffentlichen Verwaltungen und die verschiedenen Akteure der Industrie über die Beschränkungen, die für Funkemissionen gelten, und die Massnahmen zum Schutz vor Funkemissionen (…) zu beraten und zu informieren.»
Diesbezüglich verweist die Menschenrechtsgruppe auch auf diese EU-Direktiven: Schon im Jahr 2007 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) zur Anwendung des «Vorsorgeprinzips» aufgerufen. Dieses gilt als eines der Prinzipien der Umweltpolitik der Europäischen Union, das darauf abzielt, schwere oder irreversible Gesundheits- und Umweltschäden (ökologische und gesundheitliche Probleme) zu vermeiden, auch wenn der mögliche Ursache-Wirkungs-Zusammenhang noch nicht vollständig wissenschaftlich bewiesen ist. Motto: «Vorbeugen ist besser als heilen.»
Am 27. Mai 2011 hat der Ständige Ausschuss des Europarats einstimmig die Entschliessung 1815 zu den potenziellen Gefahren von EMF und ihren Auswirkungen verabschiedet. Beklagt wurde, dass trotz der Forderung nach dem Vorsorgeprinzip noch immer nicht auf neue oder bekannte Gesundheits- und Umweltrisiken reagiert wurde. Man warnte davor, dass «das Abwarten eindeutiger wissenschaftlicher und klinischer Beweise vor der Ergreifung von Präventivmassnahmen zu hohen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Kosten führen könne, wie es bei Blei und Tabak der Fall war».
Hinsichtlich der EU bleibt anzumerken, dass das Europäische Parlament im Februar 2020 ein interessantes Briefing über die «Auswirkungen der drahtlosen 5G-Kommunikation auf die menschliche Gesundheit» veröffentlichte.
Darin wird erwähnt, dass die Sicherheitsbestimmungen der EU hinsichtlich «der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF)» über 20 Jahre alt sind. «Auf die spezifischen technischen Merkmale von 5G sind sie nicht anwendbar», steht in dem Dokument.
Die Europäische Umweltagentur (EUA) mahne deshalb «seit langem zur Vorsicht». Denn in der Vergangenheit habe es «Verstösse gegen das Vorsorgeprinzip gegeben, die oft zu irreversiblen Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt führten».
Dennoch hat die Europäische Kommission bisher keine Studien zu den potenziellen Gesundheitsrisiken der 5G-Technologie durchgeführt (hier und hier).
Liberum hat deshalb eine Petition formuliert und alle spanischen Bürger aufgerufen, diese an die verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen wie Vodafone, Movistar, Orange oder Yoigo zu schicken. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, gegen all diese Illegalitäten vorzugehen, resümiert Liberum.