Die Strafanzeige gegen die Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic bezüglich der Covid-«Impfungen», initiiert durch den Anwalt Philipp Kruse und eine Gruppe von 37 Unterstützern, zieht weiter ihre Kreise. Nachdem die zweite Version der Anzeige am 7. Februar 2024 eingereicht wurde, sind nun erste verfahrensrechtliche Entscheidungen gefallen, wie Kruse auf seinem Telegram-Kanal berichtete. Die Bundesanwaltschaft hat ihre Zuständigkeit für den Straftatbestand der Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) akzeptiert, überträgt jedoch die Verfahrensleitung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Damit liegt die Verantwortung für die Untersuchung sämtlicher Hauptvorwürfe gegen Swissmedic nun vollständig beim Kanton Bern.
Zu den Vorwürfen zählen unter anderem die rechtswidrige Zulassung von mRNA-Covid-Impfstoffen, irreführende Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit dieser Substanzen sowie die mangelnde Überwachung der Produkte nach ihrer Zulassung. Diese Themen stehen im Zentrum eines Verfahrens, das seit über zwei Jahren von Verzögerungen geprägt ist. Kruse betont jedoch, dass die neue Regelung der Zuständigkeiten zumindest sachgerecht sei und Hoffnung auf ernsthafte Fortschritte wecke. Trotz dieser kleinen Erfolge steht das Verfahren weiter auf wackligen Beinen.
«Es besteht die Gefahr, dass die Sache im Sande verläuft», warnt Kruse.
Die Öffentlichkeit habe das Recht, eine rigorose Überprüfung der Medikamentensicherheit einzufordern, besonders angesichts der Risiken, die mit den neuartigen Impfstoffen verbunden sind. Kruse ruft die Unterstützer dazu auf, durch gezielte Maßnahmen Druck auf die Behörden auszuüben. Dazu zählen die Einreichung neuer Beweise, schriftliches Nachfassen bei der Staatsanwaltschaft sowie mögliche Rechtsmittel bei weiteren Verzögerungen. Parallel dazu soll die Öffentlichkeit durch Medienarbeit und Vorträge über die Ergebnisse der Untersuchungen und die Notwendigkeit eines staatlichen Eingreifens informiert werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei der unabhängige Verein Menschen-Wohl, der finanzielle Mittel sammelt, um die juristischen Arbeiten zu finanzieren.
«Kein Anwalt kann diese komplexen Tätigkeiten dauerhaft pro bono erbringen», erklärt Kruse.
Deshalb sei es essenziell, dass die Bevölkerung die Initiative unterstütze – sei es durch Spenden oder durch aktive Teilnahme am Diskurs.
Abschließend betont Kruse die Bedeutung des Verfahrens für die gesamte Schweiz: «Nur mit vereinten Kräften können wir einen entscheidenden Schritt vorankommen, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.» Er hofft auf Fortschritte in 2025.
Weitere Informationen zur Strafanzeige sowie zu Spendenmöglichkeiten sind auf menschen-wohl.ch zu finden.
Kommentare