Die Bundeskanzlei hat am 19. Juni die Vernehmlassung zum Entwurf des Covid-19-Gesetzes eröffnet. Die Dauer des Verfahren wurde dabei von drei Monaten auf drei Wochen verkürzt.
Wie üblich veröffentlich die Bundeskanzlei nur die Stellungnahmen von Organisationen und Körperschaften, die sie direkt dazu einlädt.
An dieser Stelle publizieren wir die Stellungnahmen in alphabetischer Ordnung ihrer Absender. Weiter unten finden Sie die Stellungnahmen von Körperschaften, die von der Bundeskanzlei dazu eingeladen wurden.
Berreth_Maarsen, 6.7.2020
Berreth_Maarsen
«Das Gesetz ist nicht nötig. Der Bundesrat verfügt über die rechtlichen Mittel, ein erneutes Auftreten der Pandemie zu reagieren.… Es wäre wünschenswert, wenn die Schweiz – angelehnt an alte Traditionen – eigene, mutige Wege gehen könnte, anstelle der angleichung an den internationalen Trend.»
Flexibles, Verein zur förderung neuer Arbeitsformen
Fx.Vernehmlassung_COVID-Gesetz
«Dieses Gesetz hat das Potenzial massiven Schaden an den demokratischen Prozessen der Mitsprache und der Mitverantwortung anzurichten. …
Uns bereitet starke Sorge, wie die Macht hier im Schnellverfahren mittels Angstmache vom Souverän auf die Regierung übertragen werden soll, mit abgekürzten Fristen und zweifelhaften Begründungen.»
Goumaz_Boxler_Burka
Goumaz_Boxler_Burka
«Die Anordnungen und massiven Persönlichkeitsbeschränkungen entbehren jeglicher Verhältnismässigkeit. … Jeder Tag der Fortführung von einschränkenden Vorschriften macht die Bevölkerung skeptischer, da Zahlen offiziell falsch interpretiert werden und die Kranken und Toten fehlen.»
Graf Sigmund, 7.7.20
Sigmund Graf_Vernehmlassung
«Mit diesem Gesetzt wird zukünftig bei jeder Grippewelle eine ausserordentliche Lage erlassen und per Verordnung über unser individuelles und gesellschaftliches Leben bestimmt.»
Reichmuth, 10.7.2020
Reichmuth_Vernehmlassung COVID-19-Gesetz
«Ein Impfobligatorium wäre nicht mit Artikel 10 der BV (jeder Mensch hat das Recht auf persönliche, insbesondere auf körperliche & geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit) vereinbar.»
Widerstand2020, 7.7.20
Die Eidgenössischen Räte sind nicht befugt, dem Bundesrat die Ermächtigung zur Begründung neuer Straftatbestände zu übertragen.
Von der Bundeskanzlei veröffentlichte Stellungnahmen
Die Bundeskanzlei veröffentlich nur Stellungnahmen von Körperschaften, die sie im Rahmen der Vernehmlassung eingeladen hat.
Kantone 1
Kantone 2
Kantone 3
Parteien 1
Parteien 2
Organisationen 1
Organisationen 2
Organisationen 3
Organisationen 4
Organisationen 5
Organisationen 6