von Christoph Pfluger
Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich hat Prof. Christian Drosten von der Charité namens einer geschädigten Firma bis 22. Dezember zur Zahlung eines Teilbetrags von 50’000 Euro und zur öffentlichen Berichtigung mehrerer angeblich vorsätzlicher Falschaussagen aufgefordert.
Kommt Drosten der Aufforderung nicht nach, werde «eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich werden», schreibt Reiner Fuellmich.
Die Mandantin hätte «durch die grob unverhältnismässigen und ohne evidenzbasiertes Fundament verhängten Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erheblichen Schaden» erlitten, heisst es in dem Schreiben vom 15. Dezember.
«Für diesen Schaden sind Sie persönlich verantwortlich, weil Sie als eine der Personen, die sich in erheblicher und entscheidender Weise in die Beratung der Politik eingeschaltet haben, vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet haben und immer noch behaupten sowie – ebenfalls vorsätzlich – wesentliche Tatsachen verschwiegen haben und immer noch verschweigen.»
Als Grundannahmen der Corona-Politik werden in dem Schreiben genannt:
- SARS CoV-2 sei ein völlig neuer Krankheitserreger, der vom Tier auf den Menschen übergesprungen sei, der dem menschlichen Organismus gänzlich unbekannt sei, gegen den niemand immun sei und der sich daher exponentiell ausbreiten könne.
- Dieser Erreger sei so hinterhältig, dass er sogar von Menschen weitergegeben werden könne, die selbst keine Symptome hätten.
- Es bleibe daher nur der Ausweg, die (bemerkte oder unbemerkte) COVID-19-Erkrankung mittels eines PCR-Tests zu diagnostizieren.
- Wenn der Staat nicht konsequent einschreite, drohten eine massive Übersterblichkeit und eine dramatische Überlastung der intensivmedizinischen Kapazitäten.
- Das Infektionsgeschehen lasse sich anhand einer Ausweitung der Testkapazitäten überwachen. Dementsprechend werden derzeit Woche für Woche mehr als 1 Mio. Menschen mittels PCR auf SARS CoV2 getestet.
Diese Annahmen basierten auf fünf «aufeinander aufbauenden und ineinandergreifenden falschen Tatsachenbehauptungen», die im dem 18-seitigen Schreiben detailliert dargestellt werden:
- Keine Grundimmunität
- Symptomlose Ansteckungsgefahr
- PCR-basierte Diagnostik
- Drohende Überlastung der Gesundheitssysteme
- Freiheitsbeschränkungen als Heilmittel
Wie Christian Drosten auf die Forderung zu reagieren gedenkt, ist noch nicht bekannt. Eine Anfrage der Redaktion der Corona-Transition bei der Charité ist hängig. Eine Antwort wird nach Eingang umgehend an dieser Stelle publiziert.